Jetzt die Mittel für die Projekte der anstehenden Spielzeit beantragen – noch bis 01. Oktober!

Als beliehener Verband verwaltet der LABW die Fördermittel des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Förderung des Amateur- und Volkstheaterwesens sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport im Bereich „Kooperation Schule und Verein“. Außerberufliche Theatergruppen mit Sitz in Baden-Württemberg können in jedem Jahr zum 01. März (Zuschusskategorie „Kooperation Schule und Verein“) bzw. zum 01. März und zum 01. Oktober einen Zuschuss aus diesen Mitteln beantragen. 

Der ausgefüllte und vollständige Antrag muss vor Projektbeginn (d.h. z.B. vor Probenstart) beim LABW vorliegen, spätestens jedoch am 01. Oktober 2021. Projekte dürfen erst nach der Bewilligung Anfang November starten und müssen bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein (Ausnahme: Freilichtbühnen). Die Abrechnung muss bis Ende der ersten Juliwoche 2022 beim LABW eingegangen sein. Der letztmögliche Termin, um die bewilligten Mittel abzurufen, ist der 31. März 2022. 

Postalisch eingehen muss lediglich die unterschriebene „Erklärung zur Richtigkeit und Vollständigkeit / Erklärung zum Datenschutz“, alle weiteren Unterlagen können Sie per E-Mail an zuschuesse@amateurtheater-bw.de senden. Gerne können Sie jedoch auch den gesamten Antrag postalisch an die auf den Formularen angegebene Adresse senden.

Übrigens: Anträge für Zuschüsse zu Örtlichen und regionalen Bildungsmaßnahmen können seit diesem Jahr ganzjährig ohne Antragsfrist gestellt werden!

Alle Unterlagen finden Sie hier auf unserer Website zum Download. 

Bitte zögern Sie nicht, sich im Falle von Fragen oder Unklarheiten an zuschuesse@amateurtheater-bw.de zu wenden.