Fördermöglichkeiten:

Fördermittel des Landes Baden-Württemberg

Es ist wieder so weit – ab sofort ist wieder das Einreichen von Anträgen auf Fördermittel für Amateurtheaterinszenierungen und sonstige Projekte möglich.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellt jährlich finanzielle Mittel zur Förderung der Amateurtheater Baden-Württembergs zur Verfügung. Der LABW verwaltet und schüttet diese aus. Eine Mitgliedschaft im LABW ist nicht nötig, um einen Antrag zu stellen / um Fördermittel zu erhalten.
Fördermittelkategorien, in denen Anträge gestellt werden können, sind „Innenraumtheater“, „Kulturelle Bildung“, „Freilichttheater“, „Besondere Projekte“ (jeweils über das Antragsformular „Projektmaßnahmen“), „Internationale Spielbegegnungen“, „Festivals und Theatertage“. Einreichschluss für die Anträge ist der 01. März und der 01. Oktober eines jeden Jahres. Die Projekte dürfen zum Datum des Antragseingangs noch nicht begonnen haben. Anträge im Bereich „Bildungsmaßnahmen“ können ganzjährig eingereicht werden.

Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. verwaltet die finanziellen Mittel des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Förderung des Amateur- und Volkstheaterwesens sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport im Bereich „Kooperation Schule und Verein“. Außerberufliche Theatergruppen mit Sitz in Baden-Württemberg können in jedem Jahr zum 01. März (Zuschusskategorie „Kooperation Schule und Verein“) bzw. zum 01. März und zum 01. Oktober einen Zuschuss aus diesen Mitteln beantragen. Die Antragsformulare, Förderrichtlinien und FAQs dazu finden Sie unten:

FAQs Aktuelle Ausschreibungsrunde (Einreichschluss 01. März / 01. Oktober):

Der ausgefüllte und vollständige Antrag muss vor Projektbeginn (d.h. i.d.R. vor Probenstart) dem LABW vorliegen. Idealerweise erfolgt der Projektstart erst nach Erhalt einer Bewilligung. 

Postalisch eingehen muss lediglich die unterschriebene „Erklärung zur Richtigkeit und Vollständigkeit / Erklärung zum Datenschutz“, alle weiteren Unterlagen können Sie per E-Mail an foerdermittel@amateurtheater-bw.de senden. Gerne können Sie jedoch auch den gesamten Antrag postalisch an die auf den Formularen angegebene Adresse senden.

Einreichfrist: 01.10.2023

Projektzeitraum: Bewilligungsdatum (vorauss. November) – 31.03.2024 (bei Freilichttheatern 30.09.2024)

Spätester Auszahlungsabruf aller Mittel beim LABW: 31.03.2024

Verwendungsnachweis beim LABW einzureichen: drei Monate nach Projektende, spätestens jedoch am 30.06.2024

Einreichfrist: 01.03.2024

Projektzeitraum: Bewilligungsdatum (vorauss. Mai) – 31.12.2024

Spätester Auszahlungsabruf aller Mittel beim LABW: 31.03.2025

Verwendungsnachweis beim LABW einzureichen: drei Monate nach Projektende, spätestens jedoch am 30.06.2025

Vor der Beantragung bitten wir um Rücksprache unter foerdermittel@amateurtheater-bw.de, daher ist das Formular nicht öffentlich verfügbar.

Förderrichtlinien:

Um Fördermittel des Landesverbandes Amateurtheater Baden-Württemberg zum 1. März oder 1. Oktober eines Jahres zu erhalten, müssen zunächst einige formale Richtlinien erfüllt sein.

Die Richtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie des Ministeriums für Kultur Jugend und Sport können Sie nachstehend herunterladen.

Wir bitten Sie, diese ausführlich zu lesen und sich bei Fragen vor Ihrer Antragsstellung an die Geschäftsstelle des Landesverbandes zu wenden.

Insbesondere Nicht-Mitgliedsbühnen des Landesverbandes werden darauf hingewiesen, dass sie nur eine Antragsberechtigung besitzen, wenn sie ein eingetragener, gemeinnütziger Verein sind oder eine gemeinnützige GmbH als Rechtsstatus besitzen. An eine GbR oder eine staatlich anerkannte Schule können wir nur Fördermittel vergeben, sofern diese Mitglied im Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg ist.

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Zuwendungszweck /Zuwendungsziel

Das Land gewährt Zuwendungen zur Förderung der Amateurtheater nach den Vorgaben dieser Richtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung soll die Amateurtheater im Lande in die Lage versetzen, ihre musisch-kulturellen Aktivitäten durchzuführen und besonders die Jugendarbeit und die Zukunftsfähigkeit der Amateurtheater nachhaltig zu stärken.

Rechtsgrundlage und allgemeine Zuwendungsbestimmungen

Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Staatshaushaltsplan veranschlagten Mittel nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den maßgeblichen Bestimmungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Detaillierte Informationen und die Übersicht all jener Richtlinien entnehmen Sie den folgenden Richtlinien:

Weitere Fördermöglichkeiten

In unregelmäßigen Abständen aktualisieren wir außerdem unsere Liste – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – von weiteren Fördermöglichkeiten und -ausschreibungen:

Formulare

Achtung! Kulturelle Bildung, Besondere Projekte, Innenraum und Freilicht befinden sich im Antragsformular Projektmaßnahmen.

Hinweis in eigener Sache: Liebe Antragsstellenden, bitte verwenden Sie im Zuschussbereich “Kooperation Schule – Verein” bis auf Weiteres die “2022”-Formulare, obwohl Sie für Projekte im Jahr 2023 Fördermittel beantragen. Es handelt sich trotzdem um die korrekten Formulare.

Förderlogos zum Download