UPDATE VERORDNUNG 16. SEPTEMBER: 

Untenstehende Regelungen bleiben bestehen, zusätzlich werden landesweite “Warnstufe” und “Alarmstufe” eingeführt. Details siehe unten. Praxisregelungen (Aufführungsbesuch / Probenteilnahme nicht geimpfter oder genesener Personen) siehe unter FAQs MWK, insbesondere Frage 2 und 9.

Warnstufe
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder überschreitet.

In der Warnstufe gelten abgesehen von den oben genannten Ausnahmen in vielen Bereichen für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen bei 3G eine PCR-Testpflicht.

In der Warnstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt darf sich mit fünf weiteren Personen treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es sie erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare die nicht zusammen leben gelten als ein Haushalt.

Alarmstufe

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder überschreitet. 

In der Alarmstufe gelten abgesehen von den oben genannten Ausnahmen in vielen Bereichen für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G).

In der Alarmstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es sie erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare die nicht zusammen leben gelten als ein Haushalt.

Die Regelungen der Warn- bzw. Alarmstufe werden aufgehoben, wenn die maßgeblichen Werte – also 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz oder AIB an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert der jeweiligen Stufe liegen.” (siehe Website des Landes)

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Liebe Theaterfreundinnen und -freunde,

seit 16. August gelten landesweit die Regelungen der neuesten Version der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, siehe Website des Landes: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/. Die Seite bietet auch Links, die weitere Details und Fragen klären.
Darüber hinaus hat das Wissenschaftsministerium (MWK) vergangene Woche die FAQs für den Kulturbetrieb veröffentlicht, die bündeln und griffig erläutern, was derzeit in Veranstaltungen (Proben und Aufführungen) auf und neben der Bühne gilt. Da wir in diese Mail hier nur hineinkopieren würden, was dort steht, bitten wir Sie stattdessen, diese Seite durchzuarbeiten:
Uns ist in der internen Durcharbeitung der neuen Ordnung Einiges aufgefallen, das wir Ihnen gerne als Hinweise und Empfehlungen des LABW mit in den Herbst geben möchten:
  1. Wie angekündigt bleiben wir bis Ende des Jahres bei unseren LABW-Veranstaltungen (Fortbildungen usw.) bei reduzierten Teilnehmendenzahlen, um in Innenräumen den Mindestabstand einzuhalten. Erst dann entscheiden wir nach der dann aktuellen pandemischen Lage neu. Soll heißen: Auch Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, Ihre bereits eingeführten Regeln beizubehalten, auch wenn sie „schärfer“ sein sollten als das maximal Erlaubte. Z.B. bleiben derzeit viele Freilichtbühnen bei den Regelungen, die seit Beginn der jeweiligen Spielzeit gelten, d.h. reduzierten Plätzen auf Abstand und bei den 3G-Zugangsbedingungen in jedem Fall, obwohl hier situativ Lockerungen möglich sind. Aus unserer Sicht ist das auch eine vertrauensbildende Maßnahme für unser Publikum und absolut empfehlenswert. Wie schon seit Beginn der Pandemie gilt: Transparente und geduldige Kommunikation innerhalb der eigenen Gruppe und nach außen sind unser wichtigstes Faustpfand. Hören Sie zu und diskutieren Sie, wer welches Sicherheitsbedürfnis hat und welche Maßnahmen Sie als Gruppe bereit sind, gemeinsam zu verantworten.
  2. Die AHA+L-Regeln sind – zumindest im Innenraum sowie in den meisten Fällen auch draußen – nicht außer Kraft gesetzt. Ein Hygienekonzept enthält neben Reinigungsregelungen, eines Konzepts für Abstandseinhaltung bzw. alternativer Schutzmaßnahmen und der Darstellung, wie Sie über Regeln informieren / kommunizieren (siehe 1.) weiterhin z.B. die Notwendigkeit, Lüftungsregelungen zu klären. Wir haben im letzten Schau.Spiel bereits einen Artikel zum Thema Lüftungen veröffentlicht, Download auf LABW-Website. Die Kollegen haben hier wertvolle Erfahrungen zusammengestellt.
  3. Der Schutz aller Beteiligten bleibt das erste Gebot. Das muss unsere Maxime bleiben, auch wenn durch stetig steigende Impfzahlen solche Lockerungen wie die aktuellen möglich sind. Natürlich gilt z.B. weiterhin die 3G-Regel für alle im Innenraum (für Zuschauende aber auch für Mitwirkende). Wie verhält es sich mit Abstand und Maskenpflicht auf der Bühne? Auf Nachfrage hat uns hier das MWK geantwortet, es gebe, solange die 3G-Regeln als Zugangsbedingung eingehalten werden, für Abstandsunterschreitung und Verzicht auf Masken auf der Bühne „weder ein Verbot, noch einen Freibrief“. Das Ministerium und der LABW empfehlen eindringlich, hier für jeden Einzelfall neu und gut abzuwägen, wie der Schutz für die Beteiligten auf der Bühne gewährleistet werden kann, denn der Veranstalter / die Veranstalterin trägt immer noch die Verantwortung. Halten Sie Ihre Schutzmaßnahmen unbedingt im Hygienekonzept fest!
    Wie wir hören, entscheiden sich z.B. die ersten Bühnen bewusst, ohne Abstand und Maske auf der Bühne zu spielen, dafür aber vor jeder Probe und Aufführung sämtliche Mitwirkenden zu testen. Das halten wir für einen gangbaren und sicheren Weg. Geben wir aufeinander acht, damit wir gut durch den Herbst kommen!
  4. Der LABW unterstützt die Impfkampagne des Landes Baden-Württemberg.
    Wer auch vor Ort für die Impfung werben möchte, findet hier Materialien und Angebote für Aktionen:
    https://www.dranbleiben-bw.de/
Der Herbst und der Winter werden nochmal eine heraufordernde Zeit. Wir möchten Ihnen mit unseren Angeboten und dem Erfahrungsaustausch untereinander helfen, gut durch diese Zeiten zu kommen. Daher wird es noch einen digitalen Stammtisch geben, der sich mit aktuellen Fragen beschäftigen wird.

Auch unser Fortbildungsprogramm bietet sichere Angebote an, um wieder ins Spiel zu kommen; die erste Theaterschulung in Präsenz seit anderthalb Jahren fand gerade erfolgreich statt. Und in unseren Newslettern informieren wir immer wieder über Neuerungen, Tipps, Fördermöglichkeiten, usw.

Nutzen Sie Ihren Fach- und Dachverband für Informationsgewinnung und -austausch. Wir freuen uns über Erfahrungswerte, Tipps und Ideen! Wir leben vom Austausch und den vielen Erfahrungen die wir als Expert:innen des Amateurtheaters in unseren Gruppen vor Ort machen.

Sollten darüber hinaus Fragen auftauchen, freuen wir uns über eine Mail von Ihnen und bemühen uns, möglichst schnell zu klären / zu antworten.

Und nun bleiben Sie gesund und haben Sie Spaß – mit Sicherheit!
Ihr LABW-Team