Wir haben großartige Nachrichten aus dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst! Wie in der aktuellen Pressemitteilung nachzulesen ist, wird das Ministerium eine Soforthilfe für die Breitenkultur einrichten, d.h. auch für die Mitgliedsbühnen des LABW. D.h., jede unserer Mitgliedsbühnen wird berechtigt sein, einen Antrag auf Gewährung der Soforthilfesumme zu stellen. (Die Höhe der Summe wird sich nach der Anzahl der beim LABW gemeldeten Mitglieder richten und im höheren dreistelligen bzw. niedrigen vierstelligen Bereich bewegen.)

Über das exakte Antragsprozedere, die Form der Anträge usw. soll spätestens im Laufe der kommenden Woche Klarheit herrschen. Wir informieren Sie also, sobald die Antragsstellung möglich ist und stehen dann selbstverständlich wie gewohnt für Fragen zur Verfügung. Stand heute kennen wir diese Details jedoch selbst noch nicht, können diesbezügliche Nachfragen also noch nicht seriös beantworten.

Wir bedanken uns bei unserem Zuschussgeber, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg, für das (An-)Erkennen der Bedarfe der kulturschaffenden und Gesellschaft gestaltenden Amateure im Land. Eine solch verlässliche Unterstützung ist alles andere als selbstverständlich.

Darüber hinaus planen wir, in den kommenden Wochen eine Übersicht über die aktuell verfügbaren und uns bekannten Fördermöglichkeiten zu erstellen und an Sie zu verschicken, die Ihnen hilft, das passende Förderprogramm für Ihre derzeitigen Bedarfe zu finden.

Kurz gesagt: Wir bitten noch um etwas Geduld, aber gemeinsam schaffen wir den Weg durch diese herausfordernde Zeit!

Herzliche Grüße
Ihr Team der LABW-Geschäftsstelle