Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.
Nach § 13 Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von Einrichtungen bleiben Kunst- und Kultureinrichtungen, insbesondere Theater-, Opern- und Konzerthäuser, Museen sowie Kinos geschlossen. Dies betrifft den Vorstellungsbetrieb.
Nicht gestattet ist weiterhin der Probenbetrieb im Bereich der Breitenkultur (Amateurmusik, Amateurtheater, Fastnacht, Heimatpflege etc.) bis einschließlich 31. Januar 2021.