Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.
Nach § 13 Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von Einrichtungen bleiben Kunst- und Kultureinrichtungen, insbesondere Theater-, Opern- und Konzerthäuser, Museen sowie Kinos geschlossen. Dies betrifft den Vorstellungsbetrieb.
Nicht gestattet ist weiterhin der Probenbetrieb im Bereich der Breitenkultur (Amateurmusik, Amateurtheater, Fastnacht, Heimatpflege etc.) bis einschließlich 31. Januar 2021.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen auf den Kunst- und Kulturbereich befinden sich auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.