Update: Die aktuellen Regelungen Kulturbetrieb der Corona-Verordnung vom 09.02.2022 finden Sie hier (Website des Landes).
Update: Mit der Corona-Verordnung von 28.01.2022 ist das Stufensystem wieder gültig. Derzeit gilt die Alarmstufe I. Alle weiteren Informationen siehe unten.
In der Corona-Verordnung vom 12.01.2022 hat die Landesregierung die Maskenpflicht im Innenraum verschärft – ab sofort sind nur noch FFP2-Masken erlaubt.
Des Weiteren weisen wir nochmals darauf hin, dass bei der Maskenpflicht im Innenraum (d.h. Zusehende und Beteiligte) laut Wissenschaftsministerium „ein strenger Maßstab anzulegen ist“: Soweit irgend möglich, sollte erst bei Haupt- bzw. Generalproben und Aufführungen auf das Tragen von Masken auf der Bühne verzichtet, in den Proben bis dahin allerdings Maske getragen werden. Bitte beachten Sie auch, dass bei Verzicht auf die Masken möglichst eine andere Schutzmaßnahme (Inszenierung auf Abstand; Testung auch für Geboosterte; bauliche Schutzmaßnahme) hinzukommen sollte.
Alle aktuell in Baden-Württemberg geltenden Regelungen für Proben, Aufführungen und weitere Veranstaltungen finden Sie, bedarfsgerecht aufbereitet, in den FAQs des Wissenschaftsministeriums BW.
In Anbetracht der aktuellen Situation hat der LABW die Hygieneregeln für seine Seminare in Präsenz überarbeitet. Bitte lesen Sie diese hier nach: https://amateurtheater-bw.de/richtlinien/.
Bitte melden Sie sich im Falle von Unklarheiten oder Fragen jederzeit gerne unter raphael.wohlfahrt@amateurtheater-bw.de bei uns. Gerne vereinbaren wir auch einen Telefontermin.
Geben Sie Acht auf sich und andere und bleiben Sie gesund!