Baden-Württemberg hat im Bundesrat für zahlreiche Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht gestimmt. Die Änderungen sind Teil des Jahressteuergesetzes 2020. Sie treten ab 01.01.2021 in Kraft.
Dazu gehört unter anderem:
- Die Anhebung der Übungsleiterpauschale von bislang jährlich 2.400 Euro auf 3.000 Euro.
- Die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr.
- Die Anhebung der jährlichen Freigrenze für Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro.
- Die Erhöhung der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis von 200 Euro auf 300 Euro.
- Die Regeln für Fördervereine zur Mittelweitergabe an andere gemeinnützige Körperschaften, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie weitere Körperschaften zu steuerbegünstigten Zwecken werden vereinheitlicht.
Wer mehr Informationen zu den Neuerungen und der Entbürokratisierung im Gemeinnützigkeitsrecht erfahren möchte, findet auf der Website des Landes einen guten Überblick.