Es gibt seit Mitte der Woche Neuerungen und wir versuchen die Änderungen, die bereits ab 1. Juli gelten, kurz zusammen zu fassen und ggf. zu erläutern.Die neue Landesverordnung ab 01.07. gilt bis 30.09. und fasst viele der Unterverordnungen zusammen, so auch die Veranstaltungsverordnung, die für uns relevant ist. Es gibt zwar noch ein paar Sonder-/ Zusatzverordnungen bestimmter Bereiche und auch bleibt es jedem Fachministerium überlassen, im Bedarfsfall eine entsprechende Verordnung zu erlassen, doch Stand heute ist das Thema Veranstaltungen in die Gesamt-Landesverordnung integriert. Details bzw. Erläuterungen werden fortlaufend in den FAQs auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht.

Am 1.Juli hat sich an den Grundbestimmungen (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) nichts geändert. Neu sind lediglich einige Lockerungen in bestimmten Bereichen.

Nach der ersten Lesart, ausführlicher Recherche und bereits erfolgter Rücksprache mit dem Ministerium gingen wir davon aus, dass die Lockerungen im privaten Bereich (bis 20 Personen ohne Abstand und Maske), auch aufgrund der Anwendung im Bereich Sport, übertragbar sind auf die Bühne.

Da aber das Virus weiterhin keinen Unterschied zwischen Amateuren und Profis macht und wir ja auch in anderen Bereichen den Profischauspieler_innen gleichgestellt sind, ist eine allgemeine Lockerung dennoch nicht möglich. Hier müssen wir unsere letzte Rundmail korrigieren!

Bis auf Weiteres gilt wie bisher: 1,5 m Abstand auch auf der Bühne!
Man muss hier unterscheiden zwischen Ansammlungen (privat bis 20 Personen) oder Veranstaltungen – Proben zählen weiterhin als Veranstaltungen! Und es gilt der Arbeitsschutz (VBG) als dringende Empfehlung. Unser Fachministerium hat das nochmals mit seinen Juristen geprüft. Wenn der Verein zu etwas einlädt, gilt, was im Bereich Kunst und Kultur gültig ist – wie bei den Profis. Die Regeln beim Sport können hier nicht vergleichend herangezogen werden.

Ebenfalls hat sich nicht geändert, dass bei Veranstaltungen Hygienekonzept, Datenerfassung, Reinigung, Lüften, etc. beachtet werden müssen. Die Datenerfassung enthält inzwischen: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Bitte beachten!

Nun dürfen im Bereich der Handhygiene auch z.B. neben Papierhandtüchern auch andere gleichwertige Handtrockenvorrichtungen genutzt werden (z.B. Rollen, Lufttrockner).

Eine andere Sache müssen wir dafür ebenfalls aktualisieren: Unter Umständen dürfen Gruppen bis 20 Personen im Publikum zusammen gesetzt werden und dabei den Abstand von 1,5 m zueinander dauerhaft unterschreiten. Diese müssen nicht miteinander verwandt sein, aber sich bereits im Vorfeld der Veranstaltung als Gruppe definiert haben (z.B. in der Voranmeldung / bei der Kartenreservierung). Diese müssen aber weiterhin zu allen anderen 1,5m Abstand halten. Je nach Raum ist aber hierdurch eine kleine Verbesserung bei der Platzausnutzung möglich. Die Verordnung empfiehlt hier ein Voranmeldungssystem bzw. elektronischen Kartenverkauf.

Bühnen, die Unterricht geben (z.B. Freilichtbühnen mit Ballettschulen, Ausbildungsstätten, Musikschulen, etc.) sollten sich bitte die Verordnung des Kultusministeriums für Musikschulen anschauen und ggf. berücksichtigen:
Verordnung über die Wiederaufnahme des Betriebs von Musikschulen und Jugendkunstschulen ab 1. Juli 2020

Alle aktuellen Fragen werden auch in der überarbeiteten FAQ-Liste des Ministeriums erläutert:
FAQ Auswirkungen des Coronavirus auf den Kulturbetrieb

Und auch die allgemeinen FAQs zur Landesverordnung sind hilfreich in vielen Fragen:
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Wir wissen, dass diese Regeln immer noch eine Herausforderung darstellen für viele Bühnen. Die neue Struktur der Verordnung gibt uns Verantwortung für unsere Entscheidungen in unsere Hände zurück, denn manches kann nicht einfach als konkrete Regel vorgegeben werden. Überlegt bei dem Erstellen Eurer Regeln und Konzepte, ob euch das selbst überzeugt, was ihr entscheidet. Wir tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Mitwirkenden und Zuschauer. Das sollte uns bewusst sein beim Gestalten.

Fragen die nun noch offen sind, dürfen auch uns jederzeit – am Besten per Mail gestellt werden.

Fördermöglichkeiten rund um Corona findet ihr zusammengefasst unter:

Gemeinsam durch die wilde Zeit – vielen Dank an alle von euch, die sich trotz Widrigkeiten wieder trauen, Kultur zu machen. Unsere Gesellschaft kann es brauchen. Und an alle anderen: nutzt die Zeit und macht euch fit für die Zukunft. Das ist genauso wichtig. Wofür ihr euch auch immer entscheidet – wir sind gerne dabei und helfen wo möglich.

Ergänzend:

Ab 20 bis 100 Personen:

Also Theaterspaziergänge definitiv wieder erlaubt, freie Platzwahl wieder erlaubt (dennoch überlegen ob im Sinne der Nachverfolgung feste Plätze nicht besser sind).

Bis 250 Personen* (wieder erlaubt):

Generell gilt für Mitarbeitende v.a. in der Gastronomie und im Handel Maskenpflicht bei Kundenkontakt, es sei denn es gibt eine andere vergleichbare Infektionsschutzeinrichtung (z.B. Schutzwand).

Tipps für alle Bühnen mit Bewirtungsbetrieb

 Die Regelungen für die Gastronomie waren bis dato per Unterverordnung gefasst; zum 01. Juli sind sie in der neuen allgemeinen Landesverordnung aufgegangen. Die Regelungen für euch sind also aus ihr abzuleiten – der Gaststättenverband DEHOGA fasst hier hilfreich zusammen und gibt Empfehlungen ab: Übersicht der aktuellen Beschränkungen für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg

* Die Beschäftigen und Mitwirkenden, insbesondere künstlerisches und technisches Personal, werden bei der zulässigen Personenzahl für Veranstaltungen NICHT mitgezählt.

Als Landesverband freuen wir uns über die Lockerungen, die unsere Arbeit schneller als erwartet wieder erleichtern. Gleichwohl sehen wir die Empfehlung weiterhin Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und unterstützen diese Empfehlung mit Nachdruck. Außerdem möchten wir ergänzen: Vereinsveranstaltungen und -versammlungen sind keine privaten Veranstaltungen.

Amateurtheater tragen eine doppelte gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Mitwirkenden und Zuschauern und wir möchten dazu beitragen, das Virus weiterhin einzudämmen. Zahlreiche Bühnen, die jetzt wieder ihren Betrieb aufnehmen, werden das besonnen und verantwortungsbewusst tun.

Wir freuen uns auch wieder kulturelles Leben gestalten zu dürfen und so Lebensfreude, Werte und sozialen Zusammenhalt einzubringen.

Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg wünscht viel Freude bei der Arbeit unter den neuen Bedingungen.

Das Präsidium und die Geschäftsstelle des LABW

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