Fördermöglichkeiten:

Fördermittel des Landes Baden-Württemberg

Zum 1. Januar 2024 hat sich im Bereich Fördermittel für das Amateurtheater in Baden-Württemberg einiges geändert. Das Land erhöht die Fördermittel deutlich und führt zusammen mit dem LABW neue Förderrichtlinien ein.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat die neuen Förderrichtlinien freigegeben!

Einen Überblicksflyer zu den neuen Richtlinien kannst Du Dir hier herunterladen. Es gibt mehrere Förderlinien, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr beantragt werden können (Antragsfristen). Im Antragsverfahren wird es außerdem einige kleine Änderungen geben. 

Im Frühjahr 2024 finden sowohl digitale Infoveranstaltungen zu den neuen Richtlinien statt, als auch Seminare wie man Anträge schreibt. Ein kleiner Leitfaden zur Antragstellung wird in Kürze hier abrufbar sein. Wenn Du im Vorfeld oder Nachklapp unserer Infoveranstaltungen Fragen zu den neuen Richtlinien hast, klicke bitte hier und schicke uns Dein Anliegen.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellt jährlich finanzielle Mittel zur Förderung der Amateurtheater Baden-Württembergs zur Verfügung. Der LABW verwaltet und schüttet diese aus. Eine Mitgliedschaft im LABW ist keine Voraussetzung, um einen Antrag zu stellen bzw. um
Fördermittel zu erhalten.


Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. verwaltet die finanziellen Mittel des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Förderung des Amateur- und Volkstheaterwesens sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport im Bereich „Kooperation Schule und Verein“. Außerberufliche Theatergruppen mit Sitz in Baden-Württemberg können in jedem Jahr zu den Fristen der jeweils passenden Kategorie einen Zuschuss aus diesen Mitteln beantragen.

Zum 1. Januar 2025 gelten die neuen Fristen für die Antragsformulare. In dieser Übersicht findet ihr alle Fristen für die jeweilige Förderrichtlinie:

Neue Antragsfristen 2025

Förderrichtlinien:

Um Fördermittel des Landesverbandes Amateurtheater Baden-Württemberg zu erhalten, müssen zunächst einige formale Richtlinien erfüllt sein. Die Richtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst könnt Ihr hier zeitnah herunterladen. Wir bitten Euch, diese ausführlich zu lesen und Euch bei Fragen noch vor Eurer Antragsstellung an die Geschäftsstelle des Landesverbandes zu wenden. Die Förderrichtlinien des Kultusministeriums (Förderantrag Kooperation Schule Verein) haben sich hingegen nicht geändert und behalten ihre Gültigkeit. Insbesondere Nicht-Mitgliedsbühnen des Landesverbandes werden darauf hingewiesen, dass sie nur eine Antragsberechtigung besitzen, wenn sie ein eingetragener, gemeinnütziger Verein sind oder eine gemeinnützige GmbH als Rechtsstatus besitzen. An eine GbR oder eine staatlich anerkannte Schule können wir nur Fördermittel vergeben, sofern diese Mitglied im Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg ist.
Drei Frauen die staunen

Zuwendungszweck /Zuwendungsziel

Das Land gewährt Zuwendungen zur Förderung der Amateurtheater nach den Vorgaben dieser Richtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung soll die Amateurtheater im Lande in die Lage versetzen, ihre musisch-kulturellen Aktivitäten durchzuführen und besonders die Jugendarbeit und die Zukunftsfähigkeit der Amateurtheater nachhaltig zu stärken.

Rechtsgrundlage und allgemeine Zuwendungsbestimmungen

Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Staatshaushaltsplan veranschlagten Mittel nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den maßgeblichen Bestimmungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Formulare

Förderlogos zum Download