für die rege Beteiligung am kollegialen Austausch am Mittwochabend via ZOOM sowie für das herzliche, motivierende Feedback möchten wir uns von Herzen bedanken. Danke für die freigesetzte Energie – möge sie uns alle durch die Herausforderungen der kommenden Wochen und Monate tragen. Wenn wir zusammenstehen und einander unterstützen, können wir da Vieles schaffen.

Für alle, die nicht dabei sein konnten, aber auch für alle, die dabei waren, fassen wir im Folgenden den aktuellen Kenntnisstand zu Proben- und Veranstaltungsregelungen, Hygienekonzept und Fördermöglichkeiten zusammen. Bitte beachtet wie gewohnt: Der LABW, seine Angestellten und ehrenamtlichen Vertreter_innen sind nicht befugt, rechtgültige Auskünfte und / oder eine Rechtsberatung anzubieten. Die folgenden Informationen haben wir also lediglich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, sie verstehen sich ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

Die Landesregierung informiert über die aktuelle Coronaverordnung Stand 26. Mai 2020. Vorangestellt findet sich auf der Website die Passage „Die wesentlichen Änderungen vom 26. Mai 2020“, aus der wir im Folgenden zitieren.

Kurz zusammengefasst, wird das Proben unter ganz bestimmten Auflagen ab 01. Juni wieder möglich sein.

„Künftig dürfen im privaten Raum bis zu zehn statt wie bisher nur fünf Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Die Beschränkung auf zehn Personen gilt weiterhin nicht für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner.“; „Ab dem 1. Juni können private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten – im Innenraum mit bis zu zehn Teilnehmenden sowie im Außenbereich mit bis zu 20 Teilnehmenden wieder stattfinden, etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen“.

Vergleichbares gilt für bestimmte (Publikums-)Veranstaltungen

„Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen ab dem 1. Juni mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. … Zu dieser Veranstaltungsart gehören etwa Konzerte, Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Vortragsveranstaltungen, Kino, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Unternehmen wie Betriebsversammlungen oder Aktionärsversammlungen oder Behörden, Examens- und Abschlussveranstaltungen. Das heißt, zum 1. Juni können Kultureinrichtungen und Kinos mit festen Sitzplätzen für bis zu 100 Teilnehmende wieder öffnen. Hierzu wird zeitnah noch eine gesonderte Verordnung erlassen, die Fragen zu Hygienevorschriften und Abstandsregeln beinhaltet.“ ; „Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt“.

Für beide Betätigungen gilt: Der Betrieb kann ausschließlich unter der Bedingung wiederaufgenommen werden, dass ein Hygienekonzept für den Proben- / Spielbetrieb vorliegt, welches im besten, von uns empfohlenen Fall mit der zuständigen örtlichen Behörde (i.d.R. Gesundheits- oder Landratsamt) abgestimmt sowie auf Verlangen vorzuzeigen ist! (Die Abstimmung mit der Behörde ist nicht verpflichtet, die Möglichkeit des Vorzeigens sehr wohl.) Dieses ist vom Betreiber der betreffenden Räumlichkeit vorzulegen, d.h. dem Vermieter eurer Proben- / Spielräume, oder euch selbst, falls ihr Eigentümer seid. Welche Maßnahmen im Einzelnen erforderlich und geeignet sind, um das Infektionsrisiko zu minimieren, und damit ins Hygienekonzept einzufließen haben, unterscheidet sich zwischen jeder Sportart oder Kultursparte. In der Praxis seid also gegenüber eurem Vermieter / eurer Vermieterin ihr die „Expert_innen“ für das Hygienekonzept für die Theaterprobe und solltet es im engen Austausch erstellen.

Im Folgenden gehen wir auf das Thema „Hygienekonzept für Theaterproben“ ein; wie ihr oben lest, wird zum Thema „Hygiene bei Publikumsveranstaltungen“ noch eine gesonderte Verordnung erlassen. Wie gewohnt informieren wir euch, sobald wir mehr wissen. Bis dahin zum Thema nur folgende Anmerkungen: Bei jeglichen Publikumsveranstaltungen wird es auch darum gehen, ein tragfähiges Konzept zu erstellen, wie beim Besucherzustrom ein Abstand von mind. 1,5 m zwischen den Einzelnen (sowie ggü. ggf. Einlass- / Kartenpersonal) gewährleistet werden kann. Dasselbe gilt beim Sitzen: In jede Himmelsrichtung muss mindestens 1,5 m Abstand zwischen der sitzenden Zuschauerin und dem nächsten sitzenden Zuschauer gewährleistet sein. D.h. bei fest montierter Bestuhlung z.B., nur jede zweite Reihe zu vergeben und innerhalb der Reihen entsprechend nur jeden zweiten oder dritten Platz. Die auf der Website des Landes genannten „festen Sitzplätze“ beziehen sich nicht darauf, dass die Sitzgelegenheiten fest montiert sein müssen, sondern dass die Sitze nummeriert sein müssen, sodass nachvollziehbar bleibt, wer an welcher Stelle saß. Schließlich wird ja aller Voraussicht nach auch ein Namens- und Kontaktverzeichnis aller Besucherinnen und Besucher zu erstellen sein, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können. Auch nehmen wir derzeit an, dass die Mundschutzregelung für Publikum ähnlich wie im Biergarten handzuhaben sein wird, d.h. man betritt Gelände / Gebäude mit Mundschutz und setzt sich auf seinen Platz, wo man ihn dann für die Dauer des Sitzens abnehmen kann. Z.B. beim Gang auf die Toilette setzt man ihn wieder auf.

Hygienekonzept für Proben

Als Grundlage für die Erstellung von Hygienekonzepten für den Probenbetrieb legen wir euch folgende Links nahe:

Falls ihr in den kommenden Monaten proben möchtet / müsst, lest euch diese Dokumente bitte sorgfältig durch, um euch mit den Vorschriften, möglichen Umsetzbarkeiten vertraut zu machen sowie ein Gefühl für die Stoßrichtung des Infektionsschutzes zu bekommen!

Trotzdem kurz herausgreifen möchten wir folgende Aspekte: Bitte bedenkt, die An- und Abreise der Beteiligten zu koordinieren, sodass sie z.B. zeitlich versetzt eintreffen und vermeidet Fahrgemeinschaften (außer bei Angehörigen desselben Haushaltes). Bitte bedenkt ebenso ein Wegekonzept für Räumlichkeiten, das die Wahrung des Mindestabstandes sicherstellt, und sorgt für die Möglichkeit, sich regelmäßig die Hände zu waschen sowie für Papierhandtücher, idealerweise sogar für einen mobilen Seifen- oder Desinfektionsspender. Denkt an die regelmäßige Reinigung von Türklinken, Lichtschaltern, den Sanitäranlagen: Kurz gesagt von allem, was von mehreren Personen angefasst wird. Tragt während der Probe alle einen Mund-Nase-Schutz. Bitte beachtet die Raumgröße: Jeder/m Spielenden sollte ein Fläche von 10 bis 40 m² zur Verfügung stehen, in die niemand anderes eintritt, d.h. näher als 1,5 m kommt. Je größer die Fläche für jede/n Einzelne/n, desto besser: Ihr werdet hierfür selbst ein Gefühl entwickeln müssen – statische Szenen, in denen die Darstellenden sitzen bleiben und ruhig sprechen, verlangen einen anderen Abstand, um einander vor Aerosolen zu schützen, als dynamische, bei denen sie sich viel bewegen, laut sprechen und ggf. spucken. Von der Unterschreitung des Mindestabstandes ist – auf der Bühne wie im Leben – dringend abzuraten; wenn sie sich nicht vermeiden lässt, dann ist sie möglichst kurz zu halten und nur möglich, wenn Sich-näher-Kommenden einen Mund-Nase-Schutz UND ein Visier tragen, noch besser, wenn eine Scheibe zwischen ihnen ist. Dazu die VBG-Handlungshilfe, S. 3
„[Der Abstand] kann durch geeignete technische Schutzmaßnahmen (z.B. Schutzscheiben) reduziert werden. Mund-Nasen-Bedeckungen oder Mund-Nase-Schutz stellen keine Alternative zu technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen dar.“
In geschlossenen Räumen ist regelmäßiges Lüften essentiell, mindestens alle 60 Minuten. Falls möglich, ist das Proben draußen unter Einhaltung der Abstandsregelungen zu empfehlen. Beachtet hier jedoch: Die aktuelle Verordnung erlaubt zwar die Zusammenkunft von bis zu 20 Personen auf einem anmietbaren Gelände unter freiem Himmel, allerdings können dann bei Regen z.B. nur 10 davon wieder in das zugehörige Gebäude hinein.

Abschließend nochmals unser Appell: Bitte arbeitet die Vorlagen sorgfältig durch und entscheidet besonnen, ob sich der Aufwand für euch lohnt bzw. ob Proben in den kommenden Wochen und Monaten unter diesen Bedingungen vonnöten sind. Alternative Formate wie Stationentheater oder Stücke mit Kleinstbesetzung sind, insofern möglich, auf jeden Fall zu präferieren. Der Infektionsschutz beginnt mit dem Spielplan. Wir sehen und wissen, wie herausfordernd das Erfüllen dieser Anforderungen für uns ehrenamtlich Engagierte ist, sowie die wirtschaftlichen Zwänge, die viele von euch dazu zwingen, dieses Jahr eben nicht als reines „Übergangsjahr“ abzuschreiben. Wir arbeiten jeden Tag im Austausch mit Verwaltung und Politik dafür, diese Realität der Sachzwänge zu vermitteln. Dem Virus sind diese allerdings leider egal: Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, dass diese Maßnahmen keine aus der Luft gegriffene Schikane sind, sondern die Gesundheit jedes und jeder Einzelnen schützen und ein flächendeckendes Wiederaufflammen der Pandemie verhindern sollen.

Fördermittel

Das für uns zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst arbeitet seit Mitte März daran, eine Regelung zu finden, mit der unter Berücksichtigung der Landeshaushaltsordnung die Auszahlung der bereits eingegangenen Förderanträge aus dem Frühjahr möglich ist (auch der Projekte, die nicht durchgeführt werden konnten). Wir halten alle Antragssteller_innen hierzu auf dem Laufenden. Auch für die Gelder für unsere zweite Förderrunde im Herbst haben wir die lose positive Aussicht, dass sie wohl werden ausgeschüttet werden können. Darüber hinaus wird die Landesregierung in den nächsten Wochen einen Hilfstopf für alle unsere Mitgliedsbühnen, die von der Pandemie und den dazugehörigen Regelungen betroffen sind, ausschütten. Wie hoch die Summen sein und wie die Modalitäten aussehen werden, erfahrt ihr von uns, sobald wir mehr wissen.

Für die großen Freilichtbühnen soll eine gesonderte Lösung gefunden werden, damit eine Finanzhilfe in dieser Saison in der kommenden Spielzeit keine neuen Löcher reißt. Wenn es definitive Neuigkeiten gibt, teilen wir sie euch mit.

Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg für Unternehmen und Solo-Selbstständige läuft am 31. Mai aus, soll aber voraussichtlich nochmal um drei Monate verlängert werden. Bitte schaut regelmäßig auf die Websites der Landesregierung, des Wirtschaftsministeriums oder auf unseren Websites www.amateurtheater-bw.de sowie www.vereintzusammen.info nach Neuigkeiten hierzu.

Für kreative Kulturprojekte, die unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln bis Mitte September realisiert werden können, hat das Wissenschaftsministerium das Programm „Kultur Sommer 2020“ aufgelegt. Für coronabedingte Umbauten und Investionen in Kultureinrichtungen stellt der Bund über das Programm „NEUSTART“ Zuschüsse bereit.

Bei Fragen könnt ihr uns wie gewohnt jederzeit gerne erreichen.

Bleibt gesund, passt auf euch und auf einander auf!
Herzliche Grüße

das Team der LABW-Geschäftsstelle