Liebe Bühnen, bitte beachten Sie: die Abstandsregeln auf der Bühne und im Zusehendenraum im Proben- und Spielbetrieb haben sich seit der letzten Landesverordnung (01. Juli) nicht verändert. Bitte scrollen sie für Detailinformationen entsprechend nach unten. Über die Abstandsregeln hinaus bestehen Empfehlungen für den Bühnenbetrieb, z.b. hier (website der genossenschaft / unfallversicherung vbg) oder hier (website des bdat).

Zum 30.09. trat die bisherige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg außer Kraft bzw. wurde erneut bis 30.11. verlängert und ergänzt.
Hier ein bündiges Update.

Was ist neu?

Zunächst nicht viel, außer dass die Corona-Verordnung bis 30. November verlängert wird. Hier die für uns wichtigsten Änderungen (zitiert von https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/, Hervorhebungen eigene):

Der letzte Satz bedeutet, dass wir flexibel bleiben und je nach Infektionslage unsere Konzepte anpassen müssen. Ergänzend dazu zwei Hinweise:

Über die aktuellen Regelungen informieren wir immer auf unserer Website unter „Corona-Neuigkeiten“; dort finden Sie auch Handreichungen zum Download.

Alles rund um die Verordnung finden Sie auch auf der Website des Landes Baden-Württemberg.

Kommen Sie gut durch diese Zeiten und melden Sie sich, wenn Sie Unterstützung brauchen. Wir tun was wir können, bitten aber um Verständnis, dass wir derzeit personell knapp besetzt sind und deshalb Anfragen auch rechtzeitig zu stellen sind. Zudem werden Mitgliedsbühnen bevorzugt behandelt.

Wie gewohnt hören Sie wieder von uns, sobald uns neue Informationen zu den aktuellen Regelungen erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der LABW-Geschäftsstelle