Auszug: 3.7.2 Internationale Kontakte
Gefördert werden können Gastspiele von Amateurtheatergruppen aus Baden-Württemberg im Ausland bzw. Gastspiele aus dem Ausland in Baden-Württemberg. Es werden vor allem Begegnungen gefördert, die einen Fach- und Wissenstransfer anstreben oder die eine exemplarische Inszenierung aus Baden-Württemberg innerhalb von Theatertagen, Festivals oder Wettbewerben präsentieren. Gefördert werden Reise- und Übernachtungskosten im Ausland mit bis zu 25 %, höchstens jedoch mit 5.000 €. Für ausländische Amateurtheatergruppen in Baden-Württemberg können Übernachtungs- und Verpflegungskosten mit 25%, maximal jedoch 2.500 € gefördert werden. Maßnahmen im Rahmen von Städtepartnerschaften können nicht gefördert werden.