Auszug: 3.7.1 Theatertage und Festivals
Gefördert werden können regionale, nationale Theatertage und internationale Festivals, an denen mindestens drei Amateurtheatergruppen teilnehmen. Dabei steht die Beteiligung von Amateurgruppenmitgliedern sowie Besucher:innen im Fokus. Es muss sich um eine aktive Plattform handeln, welche die Begegnung zwischen Teilnehmenden und Besucher:innen ermöglicht. Voraussetzung für die Gewährung ist eine kommunale Beteiligung an den geförderten Kosten in mindestens gleicher Höhe. Die Förderung richtet sich nach dem jährlichen Haushaltsplan und kann bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Sie muss mindestens 1.000 € und darf höchstens 30.000 € betragen. Nicht gefördert werden Investitionskosten.