Einfach erklärt

Die Förder∙richt∙linien in Einfacher Sprache

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Wenn eine Gruppe Geld für ein Theater∙projekt beantragen möchte, muss sie be∙stimmte Regeln beachten.
Diese Regeln sehen zu∙erst kompliziert aus.

Wir wollen die Regeln ver∙ständlicher machen.
Damit möglichst viele Menschen sie ver∙stehen können.

Auf dieser Seite findet ihr alle wichtigen Informationen in Einfacher Sprache.
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Wir hoffen, das hilft euch weiter.

Diese Seite ist ein „Work in progress“.
Das heißt, wir arbeiten immer weiter daran, dass die Informationen so sind, dass sie euch helfen.

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr euch gerne bei uns melden.

Unten auf dieser Seite findet ihr ein Karten∙set.
Das Kartenset soll Unklarheiten bei den Fördermitteln lösen.
Das Karten
set kann auch als Spiel verwendet werden.

Mit diesem Spiel wollen wir heraus∙finden, ob Förder∙richt∙linien auch mit Spaß ver∙bunden werden können.
Probiert es am Besten selbst aus!

Fast alle Menschen in Baden-Württemberg zahlen Steuern.   
Die Steuern bekommt das Land Baden- Württemberg, 
weil es damit Sachen bezahlt.  
Diese Sachen nützen allen Menschen. 
So eine Sache ist das Amateur∙theater.   
Diese Unter∙stützung mit Steuer∙geld heißt „fördern“.  
Deshalb heißt dieses Geld „Förder∙mittel“. 
Das Land Baden-Württemberg gibt die Förder∙mittel freiwillig. Förder∙mittel gibt es nur, so∙lange Geld dafür da ist. 
 
Die Förder∙mittel für das Amateur∙theater werden vom  
Ministerium für Wissen∙schaft, Forschung und Kunst ver∙waltet.  
Die Abkürzung für dieses Ministerium ist MWK. 
Das MWK gibt den Teil des Steuer∙geldes für das Amateur∙theater an den Landes∙verband Amateur∙theater Baden-Württemberg e.V. weiter.  
Die Abkürzung dafür ist LABW. 
Der LABW gibt die Förder∙mittel an die Amateur∙theater∙gruppen in Baden-Württemberg weiter. 
Dafür gibt es einen genauen Ablauf.   

Dieser Ablauf heißt: 

„Förder∙mittel∙ver∙fahren“. 

Amateur∙theater ist außer∙berufliches Theater. 
Mit Theater sagen die Amateur∙theater∙gruppen etwas, das wichtig für die Öffentlich∙keit ist. 
„Öffentlich∙keit“ heißt: 
was das ge∙meinsame Leben in einer Ge∙sell∙schaft be∙trifft.  
Das ist sehr wichtig für die Demokratie.   
 
“Amateur∙theater” heißt:  
Die Theater∙gruppen machen Theater aus Leiden∙schaft.  
Sie machen Theater nicht, um Geld zu verdienen. 
Das Amateur∙theater gehört zur Breiten∙kultur.  
Dort engagieren sich viele Menschen ehren∙amtlich, frei∙willig  
und un∙abhängig von der Politik.  
 
„Ehren∙amtlich“ heißt: 
sie verdienen kein Geld damit. 
Sie engagieren sich in ihrer Freizeit.  

„frei∙willig“ heißt: 
niemand darf sie zwingen, sich zu engagieren. 

„un∙abhängig von der Politik“ heißt: 
keine politische Partei darf über das Engagement der Menschen be∙stimmen. 
 
Als Amateur∙theater gilt:  
wenn mindestens 60% der be∙teiligten Menschen ehren∙amtlich in der Amateur∙theater∙gruppe mit∙machen.   

 
Theater kann unter∙halten, aber auch etwas kritisieren.  
Im Amateur∙theater kann man ge∙meinsam lebens∙lang lernen.  
Es ist auch ein Ort von neuen ge∙meinsamen Ideen.   
Alle Menschen können mit∙machen.

Alle Förder∙mittel für das Amateur∙theater sind Projekt∙förder∙mittel. 
Sie be∙ziehen sich immer auf das Kalender∙jahr. So können die ver∙schiedenen Aktivitäten der Amateur∙theater∙gruppen besser ge∙ordnet werden.  
Diese Ordnung hilft, den Über∙blick über Ein∙nahmen und Aus∙gaben zu be∙halten. 
Diese Ordnung ist not∙wendig, damit man weiß, welches Geld aus welchem Jahr kommt.  
So kann alles besser ge∙prüft werden.  

Das Wort „Projekt“ ist fest∙gelegt.  
Er hat 3 wichtige Regeln:  
=> Ein Projekt hat immer einen klaren Anfang und ein klares Ende. 
=> Mit einem Projekt soll etwas ver∙ändert werden.  
=> Ein Projekt macht etwas Neues.

Wenn eine Amateur∙theater∙gruppe Förder∙mittel be∙kommen möchte, muss sie ihre Theater∙aktivitäten als Projekt be∙schreiben. 
Das macht sie mit den Formularen des LABW.

Die Förder∙mittel dürfen nur be∙antragt werden, wenn das Projekt noch nicht be∙gonnen hat.   
Die vor∙ge∙gebenen Fristen und Zeit∙räume für ein Projekt müssen  genau be∙achtet werden. 

Für alle ge∙förderten Projekte gilt: 
 
Wenn die Presse darüber berichtet, muss die Amateur∙theater∙bühne die Zeitungsartikel an den LABW schicken. 
Die Amateur∙theater∙bühne muss nach∙weisen, dass sie und wie sie das Logo des LABW und des MWK verwendet hat.   
Sie muss dem LABW auch er∙lauben, Fotos von den Projekten zu nutzen.

Die Förder∙mittel vom LABW dürfen nur für Dinge verwendet werden, die direkt mit den Projekten zu tun haben. 
Für bestimmte Dinge kann man nie Förder∙mittel bekommen: 

  1. Löhne oder Ge∙hälter für Personen, die nicht nur für das eine  
    Projekt arbeiten. 
  1. Treffen, wie Mit∙glieder∙versammlungen oder Vorstands∙treffen. 
  1. Besondere Feiern oder Jubiläen für Mit∙glieder oder Mit∙arbeitende. 
  1. Geschenke

Bei der Ab∙rechnung von Personal∙kosten gilt das Besser∙stellungs∙verbot.  
„Besser∙stellungs∙verbot“ heißt: 
Niemand darf mehr Geld bekommen, als die Mit∙arbeitenden der Verwaltung des Landes Baden-Württemberg für die gleiche Tätigkeit er∙halten. 

Der Weg, wie die Förder∙mittel zu den Amateur∙theater∙gruppen kommen, heißt „Förder∙ver∙fahren“.  

Zuerst muss eine Amateur∙theater∙gruppe beim LABW einen An∙trag stellen.  
Das geht mit be∙stimmten Formularen.   

Diese Formulare heißen:  
„Förder∙mittel∙antrag“. 
Darin steht, was in dem Theater∙projekt statt∙finden soll.  
Darin steht auch, wie es finanziert werden soll. 
Das heißt: 
welche Kosten ent∙stehen und wie diese Kosten be∙zahlt werden sollen.

Wenn alles korrekt ist, kann der LABW der Amateur∙theater∙gruppe die Förder∙mittel zu∙sagen.  

Dann muss die Amateur∙theater∙gruppe einen Vertrag unter∙schreiben. 
Dieser Vertrag heißt: „Zu∙wendungs∙vertrag“.

Dann führt die Amateur∙theater∙gruppe das Projekt durch. 
Dabei gibt sie das Geld aus∙ge∙geben. 
Sie be∙zahlt damit die Kosten so, wie sie im Förder∙mittel∙antrag be∙schrieben sind.

Wenn das Geld aus∙gegeben ist, muss sie in einem anderen Formular genau be∙schreiben, wofür das Geld ver∙wendet wurde.   
Dieses Formular heißt: „Ver∙wendungs∙nach∙weis“. 

Förder∙mittel∙ver∙fahren sind immer ähnlich.  
Das ist so, damit immer geprüft werden kann, ob die Steuer∙mittel richtig ver∙wendet werden.

Der LABW hat die Formulare vor∙bereitet.  
Die Formulare sind eine Hilfe für den LABW und die Amateur∙theater∙gruppen, damit sie keine Fehler machen.  

Bei diesen 3 Förder∙linien muss die Amateur∙theater∙gruppe beim LABW Mit∙glied sein.
Nur dann kann sie dafür Förder∙mittel bekommen:

  1. a) 3.4.1: Regionale Bildungs∙maßnahmen
  2. b) 4.2: Ört∙liche Bildungs∙maßnahmen und Bildungs∙reihen
  3. c) 5: Förderung von Bau- und In∙vestitions∙maßnahmen.

Für alle anderen Förder∙linien muss die Amateur∙theater∙gruppe nicht Mit∙glied beim LABW sein.  
Jede Amateur∙theater∙gruppe in Baden-Württemberg darf diese Förder∙mittel be∙antragen.

Das sind: 

  1. 3.6: Förderung der laufenden Programm∙arbeit 
  1. 3.7.1: Theater∙tage und Festivals 
  1. 3.7.2: inter∙nationale Kontakte 
  1. 3.7.3: Kultur∙elle Bildung 
  1. 3.7.4: Projekte mit be∙sonderer ge∙sell∙schaft∙licher Relevanz 
  1. 3.7.5: parti∙zipative Kultur∙projekte und Theater(-methoden).  

Welche Amateur∙theater∙gruppe Förder∙mittel bekommt, ent∙scheidet das geschäfts∙führende Präsidium des LABW.  
Dafür gibt es klare Regeln.  
 
Der LABW muss dem MWK am Jahres∙anfang sagen, wieviel Geld die Amateur∙theater∙gruppen brauchen.  
Dann kann das MWK die Förder∙mittel be∙willigen.  
„Be∙willigen“ heißt: 
Das MWK gibt die die schriftliche Zu∙sage, dass der LABW die Förder∙mittel bekommt.  
Diese schriftliche Zu∙sage heißt Be∙willigungs∙bescheid.  

Wenn der LABW Förder∙mittel an Amateur∙theater∙gruppen weiter∙gibt, ist er der Ver∙treter des MWK.  
Wie viele Förder∙mittel der LABW weitergeben darf, steht im Be∙willigungs∙bescheid des MWK.  

In den Formularen des LABW stehen Regeln, wie man Geld vom LABW bekommen kann. 
 
Das geschäfts∙führende Präsidium ent∙scheidet dann: 

  1. Welches Projekt bekommt Förder∙mittel? 
  1. Wie viel Geld bekommt ein Projekt? 

Wenn es Be∙sonder∙heiten oder Fragen bei den Ent∙scheidungen gibt, be∙rät das geschäfts∙führende Präsidium mit den Fach∙leuten aus dem er∙weiterten Präsidium.   
Wenn es Unklar∙heiten gibt, fragt es das MWK.  

Die  Ge∙schäfts∙stelle des LABW führt die Ent∙scheidungen des ge∙schaft∙führenden Präsidiums aus.  
Über die Geschäfts∙stelle werden die Förder∙mittel an die Amateur∙theater∙gruppen ver∙teilt. 

„Fach∙kraft“ heißt 
Diese Person muss nach∙weisen, dass sie für den Kurs aus∙gebildet ist. Sie braucht zum Beispiel eine theater∙pädagogische Aus∙bildung, ein Diplom oder den Abschluss von einer Hoch∙schule. 
Der LABW hat eine Liste mit Fach∙kräften.  
Wer auf der LABW-Liste steht, braucht seine Aus∙bildung nicht mehr nach∙weisen.  
Es können pädagogische oder künst∙lerische Fach∙kräfte sein.   

Diese Förder∙linien be∙nötigen mindestens eine Fach∙kraft: 

3.4.1: Regionale Bildungs∙maßnahmen 

3.4.2: Ört∙liche Bildungs∙maßnahmen und Bildungs∙reihen 

3.7.3: Kulturelle Bildung 

3.7.4: Projekte mit be∙sonderer ge∙sell∙schaft∙licher Relevanz 

3.7.5: parti∙zipative Kultur∙projekte und Theater(-methoden).

Das Land Baden-Württemberg hat die Foerder∙richtlinien 2024 neu ge∙macht. 
Neu darin ist, dass Projekte nach∙haltig sein sollen, damit sie ge∙fördert werden.  
Amateur∙theater nach∙haltig können öko∙logisch und sozial nach∙haltig sein. 

Öko∙logisch heißt: 
Der Umwelt, der Natur und dem Klima soll es gut gehen. 

Sozial heißt: 
Den Menschen und ihrer Gemeinschaft soll es gut gehen.

Wenn eine Amateur∙theater∙gruppe Förder∙mittel haben möchte, dann muss sie be∙schreiben, auf welche Weise sie nach∙haltig arbeitet.  
Das können zum Beispiel öko∙logische Maß∙nahmen sein. 
Oder es können Maß∙nahmen sein, welche die Situation von Mitwirkenden der Amateur∙theater∙gruppe ver∙bessert, damit niemand be∙nach∙teiligt wird.  

Es können auch Theater∙stücke sein, die ökol∙ogische oder soziale Fragen thema∙tisieren.  
Oder es können Theater∙projekte sein, die sich mit Fragen be∙schäftigen, wie die Welt für alle Menschen besser ge∙macht werden kann.  

Nach∙haltig∙keit ist ein sehr großes Wort.
Manchmal ist den Amateur∙theater∙gruppen selbst nicht bewusst, dass sie nach∙haltig arbeiten.  

Es ist aber wichtig, dass jede Amateur∙theater∙gruppe weiß, worin genau sie nach∙haltig ist. Dann kann sie in unserer Gesellschaft besser mit∙wirken.   

Es gibt viel Spiel∙raum.  
Die Formulare des LABW helfen den Amateur∙theater∙gruppen zu be∙schreiben, warum ihr Projekt nach∙haltig ist. 

Um die Förder∙mittel zu verteilen, gibt es Regeln. 
Diese Regeln stehen im Gesetz:

  • In der Landes∙haus∙halts∙ordnung. (LHO)  
  • In den dazu∙gehörenden Verwaltungs∙vorschriften. (VV-LHO) 
  • Im Landes∙verwaltungs∙verfahrens∙gesetz (LVwVfG)

In diesen Gesetzen steht, wie der Landes∙haushalt gemacht wird. 

“Landes∙haus∙halt” heißt:  
Alle Einnahmen und Ausgaben des Landes Baden-Württemberg.   

Es gibt es genaue Vor∙schriften, wie das Geld an die Amateur∙theater∙gruppen in Baden-Württemberg ver∙teilt werden soll.   
“Vor∙schriften” heißt: 
Es gibt Regeln, die festlegen, was man tun darf und was nicht. 
Diese Vor∙schriften heißen „Förder∙richt∙linien“. 

 „Richt-linie“ heißt: 
eine genaue Anweisung, wie man vor∙gehen muss.  

Das MWK und der LABW dürfen die Förder∙mittel nur so und nicht anders ver∙teilen.  
Die Förder∙richt∙linien für das Amateur∙theater in  
Baden-Württemberg geben genau vor, an wen, wofür und wieviel Geld der LABW an die Amateur∙theater∙gruppen ver∙teilen darf.  

Die Förder∙richt∙linien für das Amateurtheater in Baden-Württemberg wurden vom Regierungs∙kabinett des Land∙tags Baden-Württemberg 2024 neu be∙schlossen. 

Der Landes∙Rechnungs∙hof Baden-Württemberg darf jeder∙zeit kon∙trollieren, ob alles richtig ge∙macht wird. 

„Rechnungs∙hof“ heißt:   
Die Be∙hörde des Landes Baden-Württemberg, die alle Finanzen des Landes Baden-Württemberg prüft. 

Die Ab∙geordneten des Land∙tags und das MWK dürfen jeder∙zeit Fragen an den LABW stellen.  
Der LABW muss diese Fragen be∙ant∙worten.

Das Land Baden-Württemberg vergibt einen Preis an Amateur∙theater∙gruppen. 
Dieser Preis heißt Lamathea.  
Er wird alle 2 Jahre ver∙geben. 
Der LABW organisiert diesen Preis ge∙meinsam mit dem MWK.  

Jede Amateur∙theater∙gruppe aus Baden-Württemberg kann den Preis ge∙winnen. 
Dazu muss sie sich mit einem Theater∙stück beim LABW be∙werben. 

Es gibt dafür diese Bereiche: 

  • Kinder- und Jugend∙theater 
  • Freilicht∙theater 
  • Innen∙raum∙theater 
  • Theater mit sozio∙kulturellem Hinter∙grund 
  • Puppen- und Figuren∙theater 
  • Bürger∙schaft∙liches Engagement und Lebens∙werk 

Der LABW ver∙öffentlicht mit Flyern, in Social Media und auf seiner Website, sobald die Amateur∙theater∙gruppen sich be∙werben können. 
Sie müssen dafür ein Formular aus∙füllen.  
Und sie müssen einen Film zum LABW schicken, wo man das Theater∙stück sehen kann.  

Wer in den einzelnen Sparten ge∙winnt, ent∙scheidet eine Fach-Jury.  
Diese Fach-Jury besteht aus mindestens 13 Personen. 
Die eine Hälfte sind Profis, die andere Hälfte sind Amateure.  
Eine Vertreterin oder ein Vertreter des MWK leitet die Fach-Jury. 

Wenn die Ge∙winner fest∙stehen, ver∙öffentlicht das MWK eine Presse∙meldung.  

Die feier∙liche Preis∙verleihung findet immer an einem Sonntag im Herbst statt. 
Dazu organisiert der LABW auch ein Festival. 
Es heißt: Lamathea-Festival.   
Dort spielen die Ge∙winner∙gruppen ihre Theater∙stücke vor.

Die Förderrichtlinien des LABW

Es gibt verschiedene Richtlinien, um Geld für ein Theaterprojekt zu beantragen.
Hier sind alle Richtlinien erklärt:

Regionale Bildungs∙maßnahmen (3.4.1) und  
ört∙liche Bildungs∙maß∙nahmen und Bildungs∙reihen (3.4.2)  
sind: 

Kurse, Seminare, Work∙shops oder Fort∙bildungen.   
In Bildungs∙maßnahmen lernen die Teil∙nehmenden etwas Neues. 
 
Das gilt für beide Förder∙linien (3.4.1 und 3.4.2): 

Die Amateur∙theater∙bühnen können selbst einen Kurs ver∙anstalten.  
Eine Fach∙kraft muss den Kurs leiten.  

Wer die Fach∙kraft ist, entscheidet die Amateur∙theater∙gruppe selbst.  
Sie entscheidet auch, wieviel Geld die Fach∙kraft dafür bekommt.  

Das Geld für die Fach∙kraft heißt „Honorar“. 
In diesen Förder∙linien kann nur das Honorar der Fach∙kräfte ge∙fördert werden. 
Andere Kosten werden nicht bezahlt.  
 
Die Amateur∙Theater∙gruppe muss genau beschreiben, was in dem Kurs Neues gelernt wird.  
Es muss dabei um Theater oder die Organisation der Amateur∙theater∙gruppe gehen.  

Bildungs∙maßnahmen haben zeit∙liche Vor∙gaben.  
Regionale (3.4.1) oder ört∙liche (3.4.2) Bildungs∙maßnahmen dauern 12 Zeit∙stunden mit 60 Minuten.  
Oder sie dauern 16 Unterrichts∙ein∙heiten mit 45 Minuten.  

Eine Bildungs∙reihe (3.4.2) dauert 36 Zeit∙stunden mit 60 Minuten. Oder sie dauert 48 Unterrichts∙ein∙heiten mit 45 Minuten. 

Wie die Zeit ver∙teilt wird, entscheidet die Amateur∙theater∙gruppe selbst.  

Wann und wie kann man Bildungs∙maßnahmen be∙antragen? 
 
Bildungs∙maßnahmen können immer zum  
1.Januar,  
1.April,  
1.Juli, 
1.Oktober  
be∙antragt werden. 

Be∙antragen heißt: 
Die Amateur∙theater∙gruppe füllt ein bestimmtes Formular aus.  
Das Formular ist auf der Website des LABW.  
Der LABW entscheidet, ob die Amateur∙theater∙gruppe ge∙fördert wird. Dann schickt der LABW der Amateur∙theater∙gruppe einen Vertrag zu.  
Dieser Vertrag heißt Zu∙wendungs∙vertrag. 

Die ver∙antwortliche Person der Amateur∙theater∙gruppe muss den Zu∙wendungs∙vertrag unter∙schreiben und zurück∙schicken. 

Wenn die Bildungs∙maßnahme statt∙findet, müssen die Teil∙nehmenden eine An∙wesen∙heits∙liste unterschreiben. 
Das Formular dafür ist auf der Website des LABW.   
 
Wenn die Bildungs∙maßnahme vorbei ist, muss die ver∙antwortliche Person der Amateur∙theater∙gruppe an den LABW einen Ver∙wendungs∙nachweis schicken.  
Ver∙wendungs∙nachweis heißt: 
ein Nach∙weis, dass die Förder∙mittel richtig ver∙wendet wurden. 
Das Formular ist auch auf der Website des LABW. 
Zum Ver∙wendungs∙nachweis gehört die unter∙schriebene Teil∙nehmenden∙liste und die Rechnung der Fach∙kraft.   
Der Ver∙wendungs∙nachweis muss spätestens 6 Wochen, nachdem der Kurs beendet ist, beim LABW sein.

Das gilt für 3.4.1: Regionale Bildungs∙maßnahmen:  

„Regional“ heißt:  
auf ein kleines Gebiet in Baden-Württemberg be∙schränkt. 
„Regionale Bildungs∙maßnahme“ heißt: 
Mindestens 3 Amateur∙theater∙gruppen machen gemeinsam einen Kurs.  
Die Amateur∙theater∙gruppe, die den Kurs organisiert, muss Mitglied beim LABW sein.  
Die anderen beiden Amateur∙theater∙gruppen brauchen nicht Mitglied beim LABW sein.  
Mindestens 9 Personen nehmen daran teil. 
Jede Bühne muss mindestens 1 teilnehmende Person schicken. 
Dann können 100 % des Honorars der Fachkraft ge∙fördert werden.  
„Ge∙fördert werden“ heißt:  
Die Mitglieds∙bühnen bekommen das Geld zurück, das sie an die Fach∙kraft bezahlen.  
Das sind höchstens 900 €.

Das gilt für 3.4.2: Ört∙liche Bildungsmaßnahmen und Bildungsreihen: 

Eine einzelne Mitglieds∙bühne kann auch einen Kurs ver∙anstalten. 
Das nennt man „Ört∙liche Bildungs∙maßnahme“. 
„Ört∙lich“ heißt: an dem Ort, wo die Mitglieds∙bühne ist.  
Es können auch mehrere Kurse hinter∙einander sein. 
Dann müssen sie ein gemeinsames Ziel haben. 
Das nennt man “Bildungs∙reihe”. 
 
An einer örtlichen Bildungs:maßnahme oder Bildungs:reihe müssen  mindestens 6 Personen teilnehmen. 
Es können 75 % des Honorars der Fach∙kraft ge∙fördert werden.  
 
Der LABW gibt für eine ört∙liche Bildungs∙maßnahme höchstens  
675 € an die Mitglieds∙bühnen zurück. 
Bei einer Bildungs∙reihe sind es höchstens 2.025 €. 
 

Wenn eine Mitglieds∙bühne für ihr Theater etwas Neues bauen oder investieren möchte, kann sie Förder∙mittel bekommen.  
In∙vestieren heißt:  
eine Sache kaufen, die be∙wegt werden kann.  
Ein Bau ist un∙beweglich.  
Die Bau- und Investitions∙maßnahmen sollen nach∙haltig sein.  
Oder sie sollen der In∙klusion dienen. 

„Nach∙haltig∙keit“ heißt: 
Alle Menschen können ein gutes Leben haben.  
Dabei denken sie an die Zukunft der Erde. 
Sie schützen die Umwelt und das Klima. 
Das Land Baden-Württemberg hat dafür genaue Ziele.

„In∙klusion“ heißt: 
nicht die Menschen sollen sich den Strukturen an∙passen,  
sondern die Strukturen sollen den Be∙dürf∙nissen der Menschen  
an∙gepasst werden.  

Die Amateur∙theater∙bühnen können auch Förder∙mittel beantragen, wenn ein Gesetz Um∙bau∙maßnahmen oder An∙bau∙maßnahmen notwendig macht. 
Zum Beispiel:  
Vor∙gaben für Gesund∙heit und Sicher∙heit. 

Wer darf diese Förderung für Bau- und In∙vestitions∙maßnahmen be∙antragen? 

Um diese Förder∙mittel zu bekommen, gibt es strenge Voraus∙setzungen für die Amateur∙theater∙gruppen: 

Die Amateur∙theater∙gruppe muss das Haus oder Gelände besitzen. 
Oder sie muss es seit mindestens 10 Jahren ge∙mietet haben. 
Das muss sie nach∙weisen. 
Sie muss seit 5 Jahren eine ein∙getragene gemein∙nützige Rechts∙form haben. 
Das heißt: 
sie muss zum Beispiel den Titel e.V. oder gGmbH im Namen tragen.  
Das muss sie über einen Auszug des Amts-Registers oder des Handels∙registers nach∙weisen. 
Die be∙teiligten Personen der Amateur∙theater∙gruppe müssen regel∙mäßig Theater spielen und auf∙treten. 
Das muss die Amateur∙theater∙gruppe mit ihrem Spiel∙plan nach∙weisen.  

Wofür kann man die Förder∙mittel für  
Bau- und In∙vestitions∙maßnahmen bekommen? 

Die Mitglieds∙bühne kann dann Förder∙mittel bekommen: 

  • Wenn die Sicher∙heit der Menschen verbessert werden muss. 
    das ist zum Beispiel Brand∙schutz. 
  • Wenn die Mitglieds∙bühne etwas braucht, damit sie überhaupt 
    weiter∙spielen kann oder darf.  
  • Wenn Menschen mit besonderen Be∙dürf∙nissen sich dadurch 
    besser bewegen können. 
    Das sind zum Beispiel Dinge, die Barriere∙freiheit er∙möglichen. 
  • Wenn die Mitglieds∙bühne dadurch umwelt∙freundlicher wird.  
    Das ist zum Beispiel die Er∙neuerung der Heizung.  
    Oder Solar∙energie. 
    Das gehört zur öko∙logischen Nach∙haltigkeit.  
    Öko∙logisch heißt: 
    die Natur soll ge∙schont werden.   
  • Wenn dadurch für mehr soziale Gerechtigkeit gesorgt wird.  
    Das sind zum Beispiel besondere Sanitär∙räume. 
    Das gehört zu sozialen Nach∙haltigkeit.  
    Sozial heißt: alle Menschen bilden eine Ge∙meinschaft  
    und nehmen Rück∙sicht aufeinander.  
    Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.  
     

Es gibt Aus∙gaben für Sachen, die nicht ge∙fördert werden können. 
Diese Aus∙gaben nennt man „nicht förder∙fähige Kosten“. 
Solche Sachen sind: 
=> Wenn etwas er∙neuert, aber nicht ver∙ändert wird.  
=> Wenn etwas nur ge∙pflegt oder ge∙wartet wird. 
=> Sammel∙maßnahmen.  
      Das sind viele einzelne kleine Dinge zu∙sammen∙genommen  
=> wenn Außen∙anlagen ge∙staltet werden. 
      Das heißt: 
      Zum Beispiel Gärten∙ oder Park∙plätze.  
      (Freilicht∙theater sind dann eine Aus∙nahme, wenn die  
      Außen∙an∙lagen zu ihrem Gelände ge∙hören)   
=> Reparaturen, die etwas nur schöner machen 
=> Ver∙brauchs∙güter  
      Das heißt: 

      Sachen, die man nur ein∙mal be∙nützt 
=> Digitale Sachen, zum Beispiel die Website oder Hard-/Software 
=> Dinge für Wirtschafts∙bereiche, die nicht zur kreativen 
     Theater∙arbeit ge∙hören,  
     zum Beispiel Gastro∙nomie 
=>Arbeiten für Treffpunkte, die nichts mit der kreativen  
    Theater∙arbeit  zu tun haben.  
     Das sind zum Beispiel Vereins∙heime ohne Probe-räume.

Wieviel Geld kann eine Amateur:theater∙gruppe für Bau- und In∙vestitons∙maßnahmen bekommen?

Die Amateurt∙theater∙gruppe muss zwei Drittel der Gesamt∙kosten selbst bezahlen.  
Ein Drittel der Kosten kann der LABW dazu geben.  
Das müssen mindestens 2.500 € sein.  
Das heißt:  
Das Projekt muss mindestens 7.500 € kosten.  
Dann kann der LABW 2.500 € dazugeben.  
Das ist dann ein Drittel.  
Wenn das Projekt mehr als 5.000 € kostet, muss auch die Kommune ein Drittel dazu geben. 
Kommune heißt:  
die Gemeinde, die Stadt oder der Land∙kreis, wo die Bühne ist.   
Dann über∙nimmt das Land Baden-Württemberg auch ein Drittel der Kosten durch den LABW.  

Der LABW kann höchstens 50.000 € pro Jahr in das Projekt geben. 
Wenn ein Projekt länger als ein Jahr dauert, kann der LABW insgesamt höchstens 150.000 € dazu geben.  
Dies ist dann über mehrere Jahre verteilt.  

Wie kann die Amateur∙theater∙gruppe die Förderung für Bau- und Investitions∙maßnahmen be∙kommen? 

Die Amateur∙theater∙gruppe kann diese Förder∙mittel einmal im Jahr be∙antragen.  
Sie muss dem LABW am 1. November des Vor∙jahres zuerst eine Skizze schicken.  
Der LABW prüft, ob die Bau- oder Investitions∙maßnahme ge∙fördert werden kann.  
Dann kann die Mitglieds∙bühne die Förder∙mittel zum 1. März  
be∙antragen.  

Be∙antragen heißt: 
Die Amateur∙theater∙gruppe füllt ein besonderes Formular des LABW aus. Das Formular ist auf der Website des LABW.  
Zu dem Antrag gehören Nachweise.  
Welche Nachweise be∙nötigt werden, steht auf dem Formular.  

Der LABW entscheidet, ob die Amateur∙theater∙gruppe ge∙fördert wird. Dann schickt der LABW der Amateur∙theater∙gruppe einen Vertrag zu. Dieser Vertrag heißt Zu∙wendungs∙vertrag. 

Die ver∙antwortliche Person der Amateur∙theater∙gruppe muss den Zu∙wendungs∙vertrag unter∙schreiben und zurück∙schicken. 

Dann kann die Bau- oder Investitions∙maßnahme be∙ginnen. 

Wenn das Projekt be∙endet ist, muss die ver∙antwortliche Person der Mitglieds∙bühne einen Verwendungs∙nach∙weis an den LABW schicken.  

Ver∙wendungs∙nachweis heißt: 
ein Nach∙weis, dass die Förder∙mittel richtig ver∙wendet wurden. 
Der LABW hat dafür auch ein Formular. 
Das Formular ist auf der Website des LABW. 

Der Ver∙wendungs∙nachweis muss zum 1.Februar des Folge∙jahres beim LABW sein. 
Wenn das Projekt länger als 1 Jahr dauert, muss die Amateur:theater:gruppe einen oder mehrere Zwischen∙nachweise an den LABW schicken. 
Darin steht, wieviel Geld bis zu diesem Zeitpunkt schon aus∙gegeben wurde.  

Im Ver∙wendungs∙nachweis ist in Zahlen auf∙gelistet: 
– wieviel Geld wofür geplant war  
– was wirklich wofür ausgegeben wurde 

Aus dieser Liste wird klar, wann welche Ein∙nahmen und wann welche Aus∙gaben gemacht wurden. 
Alle Ein- und Aus∙gaben müssen Nummern haben.  
Diesen Nummern müssen Belege (Rechnungen, Quittungen) zugeordnet sein. 
Wenn die Mitglieds∙bühne 20% mehr oder weniger Ein∙nahmen oder Aus∙gaben hatte, muss sie erklären, warum.  

In einem Sach∙bericht muss sie mit Worten genau beschreiben, was und wie es von wem gemacht wurde.  
Es ist wichtig, zu beschreiben, was sich durch die Bau- oder Investitions∙maßnahme verändert hat.    

Wenn Menschen im Ehren∙amt mitgeholfen haben, muss man diese Leistung beschreiben.  
Ehren∙amt heißt: 
die Menschen haben mit∙ge∙arbeitet ohne dafür Geld zu verlangen.

„Laufende Programm∙arbeit“ heißt:  
Eine Amateur∙theater∙gruppe bekommt Geld für ihr ge∙samtes Theater∙programm in einem Jahr.  
Sie braucht dann nicht mehr für jedes Projekt einzeln Förder∙mittel zu be∙antragen.    
Um diese Förder∙mittel zu bekommen, gibt es strenge Voraus∙setzungen für die Amateur∙theater∙gruppe: 
 
Sie muß länger als 5 Jahre an einem festen Ort regel∙mäßig spielen.  
Das Land Baden-Württemberg muss diese Amateur∙theater∙gruppe bereits früher ge∙fördert haben.  
Der Ort, an dem die Amateur∙theater∙gruppe spielt, muss ihr selbst gehören. Oder sie muß den Ort über einen langen Zeit∙raum gemietet haben. 
Die Amateur∙theater∙bühne muss eine ein∙getragene gemein∙nützige Rechts∙form haben. 
Das heißt: 
sie muss zum Beispiel den Titel e.V. oder gGmbH im Namen tragen.  
Das muss sie über einen Auszug des Amts∙registers oder des Handels∙registers nach∙weisen. 
Die Amateur∙theater∙gruppe muß sehr viele Menschen aus ganz Baden-Württemberg erreichen.  
Das muß sie nach∙weisen.  
Sie muß einmal im Jahr von einem Wirtschafts∙prüfer oder einer Wirtschafts∙prüferin geprüft werden.  
Er oder sie muss das als Beruf ausüben oder bei der Kommune dafür angestellt sein.  
Der Wirtschafts∙prüfer oder die Wirtschafts∙prüferin kontrolliert, ob die Buch∙haltung und der Jahres∙abschluss stimmen.  
Buch∙haltung heißt:  
Es ist klar auf∙geschrieben, welches Geld wann 
ein∙genommen und aus∙gegeben wurde.  
Jahres∙abschluss heißt:  
Es gibt am Jahres∙ende einen Bericht über die Buch∙haltung.  
Der Bericht zeigt, ob die Amateur∙theater∙gruppe einen Gewinn oder einen Verlust gemacht hat.  
Er zeigt auch, was die Amateur∙theater∙gruppe besitzt.   

Die Amateur∙theater∙gruppe macht Theater, bei dem die meisten der beteiligten Menschen nicht von der Theater∙arbeit leben. 
Das müssen mindestens 60% der Beteiligten sein.    
Sie machen ihre Produktionen über∙wiegend selbst. 
Eine Frei∙licht∙bühne machen mindestens 15 Vorstellungen im Jahr.  
Eine Bühne im Innen∙raum macht mindestens 30 Vorstellungen im Jahr.  
Das muss sie mit ihrem Spiel∙plan nachweisen.  
Spiel∙plan heißt: 
die Veröffentlichung, mit der die Amateur∙theater∙gruppe dem Publikum ihren Jahres∙plan vorstellt.  
 
Wenn alle Be∙dingungen erfüllt sind, kann die Amateur∙theater∙gruppe bis zu 25% von bestimmten Kosten beantragen.   
Diese Kosten sind vom Land festgelegt.  
Sie heißen förder∙fähige Kosten.  
Die Amateur-theater:gruppe kann mindestens 5.000 € und höchstens 15.000 € bekommen.  
Das heißt:  
Die Amateur∙theater:gruppe muss in einem Jahr mindestens  
20.000 € ausgeben. 
Dann kann der LABW 5.000 € dazu geben.  
Das sind dann 25%. 
Mehr als 15.000 € gibt der LABW aber nicht dazu.   
Auch nicht, wenn die Bühne mehr Ausgaben hat.    

Der Förder∙zeitraum für die laufende Programm∙arbeit ist immer vom 01.01.-31.12. eines Jahres.  
Förder∙zeitraum heißt: 
in dieser Zeit dürfen die Förder∙mittel aus∙gegeben werden.

Wann und wie kann die Förder∙linie „Förderung der laufenden Programm∙arbeit“ be∙antragt werden?

Die Förderung der laufenden Programm∙arbeit kann jährlich  
zum 1. Dezember des Vor∙jahres be∙antragt werden.  
Be∙antragen heißt: 
Die Amateur∙theater∙gruppe füllt ein besonderes Formular des LABW aus.  
Das Formular ist auf der Website des LABW.  
Der LABW entscheidet, ob die Amateur∙theater∙gruppe ge∙fördert wird. Dann schickt der LABW der Amateur∙theater∙gruppe einen Vertrag zu. Dieser Vertrag heißt Zu∙wendungs∙vertrag. 

Die ver∙antwortliche Person der Amateur∙theater∙gruppe muss den Zu∙wendungs∙vertrag unter∙schreiben und zurück∙schicken. 

Wenn das Kalender∙jahr beendet ist, muss die ver∙antwortliche Person der Amateur∙theater∙bühne einen Verwendungs∙nach∙weis an den LABW schicken.  
Ver∙wendungs∙nachweis heißt: 
ein Nach∙weis, dass die Förder∙mittel richtig ver∙wendet wurden. 
Der LABW hat dafür auch ein Formular. 
Das Formular ist auf der Website des LABW. 
Der Ver∙wendungs∙nachweis muss bis zum 30.März des folgenden Jahres beim LABW sein.  

Im Ver∙wendungs∙nachweis ist in Zahlen auf∙gelistet: 
– wieviel Geld wofür geplant war  
– was wirklich wofür ausgegeben wurde 
 
Das steht im Bericht des Wirtschafts∙prüfers oder der Wirtschafts∙prüferin. 
Aus diesem Bereicht muss eine Über∙leitungs∙rechnung gemacht werden.  
„Über∙leitungs∙rechnung“ heißt: 
Eine Liste, auf der nur die Aus∙gaben stehen, für die Förder∙mittel des LABW ein∙gesetzt wurden.   
 
Wenn die Amateur∙theater∙bühne 20% mehr oder weniger Ein∙nahmen oder Aus∙gaben hatte, muss sie erklären, warum.  

In einem Sach∙bericht muss sie berichten, wieviel Vorstellungen sie über das Jahr hatte.  
Sie muss beschreiben, wie viele Vorstellungen sie selbst gemacht hat.  
Sie muss beschreiben, wie viele Gast∙spiele statt∙gefunden haben.  

Sie muss nach∙weisen, dass das Publikum über∙regional ist. 
Dafür muss sie eine Zuschauer∙statistik machen.  
Zuschauer∙statistik heißt: 
sie muss das ganze Jahr über die Besucher und Besucherinnen befragen, wo sie wohnen oder wie alt sie sind.  
Sie muss die Besucher und Besucherinnen zählen. 
Die Amateur∙theater∙gruppe muss auch beschreiben, wie viele Mit∙glieder hat. 
Sie muss die Zahl nennen, wie viele davon ehren∙amtlich oder haupt∙amtlich arbeiten.  
Ehren∙amtlich heißt:   
die Menschen arbeiten mit, ohne dafür Geld zu verlangen.  
Haupt-amtlich heißt: 
Die Menschen bekommen für ihre Leistungen Geld. 
Sie sind dort an∙gestellt.  
Die Amateur∙theater∙gruppe muss auch beschreiben, wie viele Menschen frei∙beruflich mit∙gearbeitet haben. 
frei∙beruflich heißt: 
Diese Menschen bekommen für ihre Leistung Geld. Sie sind aber nicht dort an∙gestellt.

Das Förder∙ver∙fahren für die Projekten 3.7.1-3.7.5 ist sehr ähnlich.    

Alle Projekte müssen be∙antragt werden, um Förder∙mittel zu bekommen.  
Be∙antragen heißt: 
Die Amateur∙theater∙gruppe füllt ein besonderes Formular des LABW aus.  
Das Formular ist auf der Website des LABW.  
Dort werden die Dinge ab∙ge∙fragt, die für das je∙weilige Projekt (3.7.1-3.7.5) wichtig sind. 
Dazu gehört auch ein Kosten-Finanzierungs-Plan. 

„Kosten-Finanzierungs-Plan“ heißt: 
auf einer Liste ist auf∙geschrieben: 
– wofür genau Geld aus∙ge∙geben wird 
– woher das Geld kommt. 
– wieviel Geld vom LABW ge∙braucht wird.  

Kosten, für die man Geld bekommen kann, sind vom Land Baden-Württemberg fest∙gelegt.  
Sie heißen: 
„förder∙fähige Kosten“.  
Sie sind aufgeteilt in Honorare und Sach∙kosten. 

 
Diese förder∙fähigen Kosten sind auf dem Kosten-Finanzierungs-Plan des LABW ge∙nannt. 

Der Kosten-Finanzierungs-Plan ist ein Excel-Formular. 
„Excel“ ist ein Computer∙programm. 
Damit kann man kalkulieren.  

„Kalkulieren“ heißt: 
die Kosten des Projektes im Voraus be∙rechnen.  
Der LABW hat das Excel-Formular für jede Projekt∙förder∙linie (3.7.1-3.7.5) extra vor∙be∙reitet.  

Wenn der Antrag beim LABW an∙ge∙kommen ist, wird ent∙schieden,  ob das Projekt der Amateur∙theater∙gruppe ge∙fördert wird.  
Dann schickt der LABW der Amateur∙theater∙gruppe einen Vertrag zu. Dieser Vertrag heißt Zu∙wendungs∙vertrag. 

Die ver∙antwortliche Person der Amateur∙theater∙gruppe muss den Zu∙wendungs∙vertrag unter∙schreiben und zurück∙schicken. 

Dann führt die Amateur∙theater∙gruppe das Projekt durch.  
Wenn das Projekt beendet ist, muss die ver∙antwortliche Person der Amateur∙theater∙gruppe einen Ver∙wendungs∙nach∙weis an den LABW schicken.  
Der Ver∙wendungs∙nach∙weis muss innerhalb von 3 Monaten beim LABW sein.   

Ver∙wendungs∙nachweis heißt: 
ein Nach∙weis, dass die Förder∙mittel richtig ver∙wendet wurden. 
Der LABW hat dafür auch ein Formular. 
Das Formular ist auf der Website des LABW. 
 
Zum Ver∙wendungs∙nachweis ge∙hört auch das Excel-Formular. 
Im Ver∙wendungs∙nachweis ist in Zahlen auf∙gelistet: 
– wieviel Geld wofür geplant war  
– was wirklich wofür ausgegeben wurde 
 
Dafür steht wieder das Excel-Formular bereit: 
Die ver∙antwort∙liche Person der Amateur∙theater∙gruppe muss dort alle Aus∙gaben und Ein∙nahmen einzeln eintragen:  
– wieviel Geld wurde aus∙ge∙geben/ein∙genommen 
– wann wurde das Geld aus∙ge∙geben/ein∙ge∙nommen 
– an wen wurde das Geld be∙zahlt/von wem wurde das Geld 
   ge∙geben 
Alle Ein- und Aus∙gaben be∙kommen Nummern.  
Diesen Nummern müssen die Belege (Rechnungen, Quittungen)  
zu∙ge∙ordnet sein. 
Diese Liste heißt:  
„Beleg∙liste“. 

Das Excel-Formular rechnet aus, ob es einen Unterschied gibt zwischen den Plan∙zahlen aus dem Förder∙mittel∙antrag und den tat∙sächlichen Ein- und Aus∙gaben.  

Wenn die Amateur∙theater∙gruppe 20% mehr oder weniger Ein∙nahmen oder Aus∙gaben hatte, muss sie erklären, warum.  

In einem Sach∙bericht muss sie berichten, wie das Projekt ab∙ge∙laufen ist.  
Auch dafür gibt es ein Formular auf der Website des LABW.  
Jede Projekt∙förder∙linie hat andere Schwer∙punkte.   
Deshalb hat jede Projekt∙förder∙linie ein eigenes Formular. 

Bei der Planung der Projekte ist es wichtig zu wissen, welche Fragen im Ver∙wendungs∙nachweis be∙antwortet werden müssen.  
Die Antworten auf die Fragen müssen während des Projektes vor∙be∙reitet werden.  

Es gibt Förder∙mittel für regionale, nationale und inter∙nationale Theater∙ver∙anstaltungen.  
„Regional“ heißt:  
In einem kleinen Gebiet in Baden-Württemberg. 
„National“ heißt: 
In der Bundes∙republik Deutschland. 
„Inter∙national“ heißt: 
Mehrere Staaten machen mit. 

Ver∙anstaltung heißt hier:  
Theater∙spielende treffen sich und arbeiten zusammen an etwas. Es geht auch darum, gemeinsam etwas zu er∙leben.  
Diese Ver∙anstaltungen werden “Theatertage” oder “Festival” genannt. 
Es müssen mindestens drei Amateur∙theater∙gruppen mit∙machen.  
Um Förder∙mittel zu bekommen, muss auch die Kommune Geld geben.  
“Kommune” heißt:  
Die Gemeinde, die Stadt oder der Land∙kreis, wo die Bühne ist.  
Dies muss mindestens so viel Geld sein, wie das Land  
Baden-Württemberg über den LABW gibt.  
Das Land kann über den LABW bis zu 40% der Kosten der Ver∙anstaltung fördern.  
 
Die ver∙anstaltende Amateur∙theater:gruppe kann mindestens  
1.000 € und höchstens 30.000 € bekommen.  
Das heißt:  
Die Amateur∙theater:gruppe muss mindestens 2.500 € aus∙geben.  
Dann kann der LABW davon 1.000 € dazu geben.  
Das sind dann 40%.  
Die Kommune muss dann gleich∙viel dazu∙geben.  
Also auch 40%.   
Das Geld, das dann noch fehlt (20%) muss die Amateur∙theater∙gruppe selbst ein∙bringen. 
Mehr als 30.000 € gibt der LABW aber nicht dazu.   
Auch nicht, wenn die Amateur∙theater∙gruppe, die das Festival oder die Theater∙tage ver∙anstaltet, mehr Ausgaben hat.    
 
Geld für In∙vestitionen kann die ver∙anstaltende Amateur∙theater∙gruppe nicht bekommen.  
“In∙vestition” heißt: 
Eine Sache kaufen, die nur für das Festival gebraucht wird.   
 
Vorstellungs∙reihen, bei denen sich die Theater∙gruppen nicht be∙gegnen, können nicht ge∙fördert werden.  

Der Förder∙zeitraum für Theater:tage und Festivals ist immer vom 1. Januar bis zum 31.Dezember eines Jahres.  
Förder∙zeitraum heißt: 
in dieser Zeit darf das Festival statt∙finden.  
Nur in diesem Zeit∙raum dürfen die Förder∙mittel aus∙gegeben werden.  
Die Förderung für Theater∙tagen und Festivals kann jährlich  
zum 1.November des Vor∙jahres be∙antragt werden. 

Im Ver∙wendungs∙nachweis muss die Amateur∙theater∙gruppe be∙schreiben: 
=> wieviel Theater∙Vor∙stellungen auf dem Festival ge∙zeigt wurden.   
=> wie viele Vor∙stellungen sie selbst gemacht hat.  
=> wie viele Gast∙spiele statt∙gefunden haben.  
=> wie viele Menschen das Festival besucht haben.  
=> wie viele Mit∙glieder die Amateur∙theater:gruppe hat 
=> Sie muss die Zahl nennen, wie viele davon ehren∙amtlich oder  
      haupt∙amtlich arbeiten.  
      Haupt-amtlich heißt: 
      Die Menschen bekommen für ihre Leistungen Geld. 
      Sie sind dort an∙gestellt.  
=> wie viele Menschen auf dem Festival frei∙beruflich mit∙gearbeitet 
      haben. 
     „frei∙beruflich“ heißt: 
      Diese Menschen bekommen für ihre Leistung Geld.  
      Sie sind aber nicht dort an∙gestellt.  

Bei inter∙nationalen Treffen tauschen Amateur∙theater∙gruppen Fach∙wissen aus.  
Amateur∙theater∙gruppen aus Baden-Württemberg können im Aus∙land auf∙treten. 
Oder sie nehmen an Theater∙festivals oder Wett∙bewerben im Aus∙land teil.  
Dann kann der LABW 25% der Reise∙kosten und der Über∙nachtungs∙kosten im Aus∙land dazu geben. 
Mehr als 5.000 € gibt der LABW aber nicht dazu.  
 
Eine Amateur:theater∙gruppe aus Baden-Württemberg kann eine Amateur∙theater∙gruppe aus dem Aus∙land einladen.  
Diese macht dann einen Auftritt in Baden-Württemberg.   
Für die Übernachtung und für das Essen der aus∙ländischen Amateur∙theater∙gruppe kann die Amateurt∙theater∙gruppe aus Baden-Württemberg 25% der Kosten vom LABW bekommen. 
Mehr als 2.500 € gibt der LABW aber nicht dazu.   
 
Der LABW kann keine Förder∙mittel geben: 

  •  Wenn die Amateur∙theater∙gruppe für die ein∙geladene Theater∙gruppe aus dem Aus∙land schon bei „3.7.1 Theater:tage und Festivals“ Förder∙mittel bekommt.     
  • Wenn sich die Amateur∙theater∙gruppen im Rahmen von Städte-Partnerschaften treffen. 
    Städte-Partner∙schaften bedeutet:  
    eine Partner∙schaft zwischen zwei Städten.  
    Das ist ein besonderes Programm. Hierfür gibt es andere Regeln.  

Der Förder∙zeitraum für inter∙nationale Be∙gegnungen ist immer vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.  
Förder∙zeitraum heißt: 
in dieser Zeit darf die inter∙nationale Be∙gegnung statt∙finden.  
Nur in diesem Zeit∙raum dürfen die Förder∙mittel aus∙gegeben werden.  
Die Förderung für inter∙nationale Be∙gegnungen kann jährlich  
zum 1.November des Vor∙jahres be∙antragt werden. 

Bei inter∙nationalen Kontakten muss die Amateur∙theater∙gruppe aus Baden-Württemberg dem Ver∙wendungs∙nachweis eine unterschriebene Liste aller Teil∙nehmenden bei∙fügen.

Amateur∙theater∙Projekte, bei denen möglichst viele Menschen mit∙machen können, können ge∙fördert werden.  
Die Be∙dürfnisse der Teil∙nehmenden stehen im Vorder∙grund. 
 
Das heißt:  
die Amateur∙theater∙gruppen achten besonders darauf, dass alle mit∙machen können und sich wohl∙fühlen dabei.   
Die Theater:formen sind offen.  
Alle kulturellen Künste können in∙kludiert werden. 
„kulturelle Künste“ heißt: 
Theater, Tanz, Musik, Bildende Kunst oder Literatur.  Besondere Ziel∙gruppen sind zum Beispiel: 
 
=> junge Menschen,  
=> ältere Menschen, 
=> Menschen mit besonderen Be∙dürfnissen,  
=> Menschen unterschiedlicher Herkunft. 

Das Projekt muss von einer Fachkraft begleitet werden. 
Das Projekt darf nur außer∙halb des Schul∙unterrichts statt∙finden. 
 
Am Ende des Projektes muss es eine öffent∙liche Präsentation geben.  
Es kann auch eine andere Ver∙öffent∙lichung sein.  
Zum Beispiel eine Werk∙schau oder ein Vor∙trag.     
Die Amateur∙theater∙gruppe kann bis zu 75% der Kosten beantragen.   
 
Die Amateur-theater:gruppe kann mindestens 2.500 € und höchstens 5.000 € bekommen.  
Das heißt: Die Amateur∙theater:gruppe muss mindestens 3.334 € für das Projekt ausgeben. 
Dann kann der LABW 2.500 € dazu geben.  
Das sind dann 75%. 
Mehr als 5.000 € gibt der LABW aber nicht dazu.   
Auch nicht, wenn die Bühne mehr Aus∙gaben hat.  

Der Förder∙zeitraum für Projekte der kultur∙ellen Bildung ist vom 01.01.-31.12. eines Jahres.  
Förder∙zeitraum heißt: 
in dieser Zeit darf das Projekt statt∙finden.  
Nur in diesem Zeit∙raum dürfen die Förder∙mittel aus∙gegeben werden.  

Die Förderung für Projekte der kultur∙ellen Bildung kann zum 1.Juli und zum 1.November jedes Jahres be∙antragt werden. 

In einem Sach∙bericht muss sie berichten, wie das Projekt statt∙ge∙funden hat.  
Dafür hat der LABW das Formular auf der Website.  

Amateur∙theater∙projekte, die für die Ge∙sell∙schaft eine besondere Bedeutung haben, können gefördert werden.  
„Besondere Relevanz“ heißt: 
Ein Projekt ist in einem bestimmten Zusammenhang besonders wichtig.  
 
Das können Projekte sein, die man auf andere Orte übertragen kann. 
Oder Projekte, die interessante Formen von Theater zeigen. 
Zum Beispiel: 
 
=> Theater, das im Freien oder an öffent∙lichen Orten statt∙findet,  
=> Theater, das mit anderen Künsten zusammen∙arbeitet, 
=> Theater, das sich auf besondere Themen konzentriert.  
 
Manchmal gibt der LABW auch Themen vor.  
 
Die Amateur∙theater∙gruppe kann bis zu 60% der Kosten be∙antragen.   
Sie kann mindestens 2.500 € und höchstens 10.000 € bekommen.  
Das heißt:  
Die Amateur∙theater∙gruppe muss für das Projekt mindestens  
4.167.- € aus∙geben. 
Dann kann der LABW 2.500 € dazu geben.  
Das sind dann 60%. 
Mehr als 10.000 € gibt der LABW aber nicht dazu.   
Auch nicht, wenn die Amateur∙theater∙gruppe mehr Aus∙gaben hat.

Der Förder∙zeitraum für Projekte mit besonderer gesellschaft∙licher Relevanz ist vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.  
Förder∙zeitraum heißt: 
in dieser Zeit darf das Projekt statt∙finden.  
Nur in diesem Zeit∙raum dürfen die Förder∙mittel aus∙gegeben werden.  

Die Förderung für Projekte mit besonderer gesellschaft-licher Relevanz kann zum 1. Juni und zum 1. Dezember jedes Jahres be∙antragt werden. 

Für den Ver∙wendungs∙nachweis muss sie in einem Sach∙bericht beschreiben: 
=> wie das Projekt statt∙gefunden hat 
=> wie das Projekt auf die Zuschauerinnen und Zuschauer ge∙wirkt  
     hat  
=> wie viele Theater∙vor∙stellungen ge∙zeigt wurden.   
=> wie viele Menschen mit∙gemacht haben.  
=> wie viele Zuschauerinnen und Zuschauer sie hatten.  
=> wie viele Mit∙glieder die Amateur∙theater:gruppe hat 
=> Sie muss die Zahl nennen, wie viele davon ehren∙amtlich,   
      haupt∙amtlich oder frei∙beruflich arbeiten.

Das Amateur∙theater soll helfen, die Gesell∙schaft zusammen∙zuhalten und zu stärken.  
Unter∙schiede sollen keine Rolle spielen.  

„Parti∙zipativ“ heißt:  
möglichst viele Menschen sollen teilnehmen können.  

Besondere Ziel∙gruppen sind zum Beispiel: 
=> junge Menschen,  
=> ältere Menschen, 
=> Menschen mit besonderen Be∙dürfnissen,  
=> Menschen unterschiedlicher Herkunft. 

Deshalb gibt es Förder∙mittel für Amateur∙theater∙Projekte, die Menschen zusammenbringen.  
Hier arbeiten Amateur∙theater∙gruppen mit Partnern aus verschiedenen Bereichen zusammen.  
Der Partner oder die Partnerin brauchen sonst nichts mit Kultur zu tun haben.  
Es muss mindestens ein anderer Partner oder eine andere Partnerin dabei sein.  
Damit das Projekt gut funktioniert, muss es von einer Fachkraft begleitet werden.  

Das Projekt darf nur außer∙halb des Schul∙unterrichts statt∙finden. 
Am Ende des Projektes muss es eine öffent∙liche Präsentation geben.  
Es kann auch eine andere Ver∙öffent∙lichung sein.  
Zum Beispiel eine Werk∙schau, ein Vor∙trag oder eine Doku∙mentation.     
 
De Amateur∙theater∙gruppe kann bis zu 75% der Kosten beantragen.   
Die Amateur-theater:gruppe kann mindestens 2.500 € und höchstens 5.000 € bekommen.  
Das heißt: Die Amateur∙theater∙gruppe muss mindestens 3.334 € für das Projekt ausgeben. 
Dann kann der LABW 2.500 € dazu geben.  
Das sind 75%.  
Mehr als 5.000 € gibt der LABW aber nicht dazu.   
Auch nicht, wenn die Bühne mehr Aus∙gaben hat. 

Der Förder∙zeitraum für partizipative Kultur∙projekte und Theater(-methoden) ist bis zum 31. Dezember des Jahres.  
Oder bis zum 31. März des Folge∙jahres.  
Förder∙zeitraum heißt: 
In dieser Zeit darf das Projekt statt∙finden.  
Nur in diesem Zeit∙raum dürfen die Förder∙mittel aus∙gegeben werden.  

Im Ver∙wendungs∙nachweis muss die Amateur:theater∙gruppe beschreiben: 
=> wie das Projekt statt∙gefunden hat 
=> wie das Projekt auf die Zuschauerinnen und Zuschauer ge∙wirkt 
      hat  
=> ob und wie viele Theater∙vor∙stellungen ge∙zeigt wurden.   
=> wie viele Menschen mit∙gemacht haben.  
=> wie viele Zuschauerinnen und Zuschauer sie hatten.  
=> wie viele Mit∙glieder die Amateur∙theater:gruppe hat 
=> Sie muss die Zahl nennen, wie viele davon ehren∙amtlich,  
      haupt∙amtlich oder frei∙beruflich arbeiten.

Was bedeutet "LABW"?

LABW steht für „Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V.“.
Warum gibt es den LABW?
Und was hat er mit der Gesellschaft zu tun?

Die Amateur∙theater∙gruppen in Baden-Württemberg sind mit∙einander in einer Organisation ver∙bunden.  
So eine Organisation heißt „Ver∙band“.  
Dieser Ver∙band heißt LABW.  
Alle Amateur∙theater∙gruppen in Baden-Württemberg können dort Mit∙glied werden. 

Der LABW hat eine Geschäfts∙stelle in Stuttgart.  
Dort arbeiten Menschen, die sich um die Amateur∙theater∙gruppen in Baden-Württemberg kümmern.   
Der LABW bekommt Förder∙mittel vom Land Baden-Württemberg für diese Geschäfts∙stelle.  
Damit werden die Mit∙arbeit∙enden und das Büro des LABW bezahlt. 
Die Geschäfts∙stelle sorgt dafür, dass die Amateur∙theater∙gruppen Förder∙mittel für ihre Projekte bekommen. 

Der LABW hat aber auch noch andere Aufgaben. 
Er berät die Amateur∙theater∙gruppen bei Fragen. 
Er ver∙anstaltet das ganze Jahr über Fort∙bildungen in ganz Baden-Württemberg. 
Er ver∙tritt die Inter∙essen der Amateur∙theater∙grupppen gegen∙über Politik und Ver∙waltung 
Er kümmert sich um Netzwerke, die für das Amateur∙theater in Baden-Württemberg nützlich sind.

Der LABW darf auch eigene Projekte machen. 
Welche Projekte das sind, bestimmt der LABW selbst.  
Für solche Projekte darf der LABW auch Geld er∙wirtschaften, das nicht vom Land Baden-Württemberg kommt.  
„Er∙wirtschaften“ heißt: 
der LABW kann auch noch auf andere Weise Geld für seine eigenen Projekte bekommen.  
Das sind zum Beispiel Förder∙mittel aus Bundes∙programmen, aus Europa∙programmen, von Stiftungen, Sponsoren oder durch Spenden. 

Der LABW ist demo∙kratisch organisiert.  
Er ist ein gemein∙nütziger, ein∙getragener Ver∙ein.  
„gemein∙nützig“ heißt:. 
Das Finanz∙amt hat den LABW als „gemein∙nützig“ an∙erkannt.   
Der LABW soll vielen Menschen nützen und darf keinen keinen Profit machen.  
Deshalb muss er keine Körper∙schafts∙steuer und keine Gewerbe∙steuer be∙zahlen. 
Der LABW darf auch Be∙scheinigungen für Spenden aus∙stellen.  
Dann be∙zahlen die Menschen, die an den LABW Geld spenden, weniger Steuern. 

„ein∙ge∙tragen“ heißt:  
der LABW ist im Vereins∙register ein∙ge∙tragen.  
„Vereins∙register“ heißt: 
Ein Ver∙zeichnis des Amts∙gerichtes, das alle wichtigen Daten des Ver∙eins bekannt macht.  
Deshalb steht hinter dem Namen des LABW die Abkürzung „e.V.“. 

„e.V.“ heißt: 
ein∙getragener Ver∙ein“.  

Das ist eine Rechts∙form.  
„Rechts∙form“ heißt: 
der Verein hat besondere Rechte und Pflichten.  

Im Vereins∙register steht auch, wer die gesetz∙lichen Ver∙treter sind. 
Sie heißen „Vor∙stands∙mitglieder“.  
Beim LABW heißen die Vor∙stands∙mitglieder  
„geschäfts∙führendes Präsidium“. 

Das ge∙schäfts∙führende Präsidium besteht aus bis zu 5 Menschen: 
dem Präsident∙en oder der Präsident∙in und  
bis zu 4 Vize∙Präsident∙innen oder Vize∙Präsiden∙ten. 
Sie werden von den Amateur∙Mitglieds∙bühnen des LABW  
alle 2 Jahre bei einer Versammlung ge∙wählt.  
Diese Versammlung des LABW heißt „Verbands∙tag“.   

„geschäfts∙führend“ heißt:  
das Präsidium ist dafür ver∙ant∙wortlich, dass der LABW richtig ar∙beitet und seine Regeln und Vor∙schriften ein∙hält.  
Diese Regeln und Vor∙schriften stehen in der Satzung des LABW.  
Sie legen fest, wie der Ver∙ein organisiert ist. 
Die Satzung muss beachtet werden, wenn der Ver∙ein etwas be∙schließen will.

Damit alle Inter∙essen der Amateur∙mit∙glieds∙bühnen ber∙ück∙sichtigt werden, gibt es im LABW noch mehr Be∙auftragte. 
Sie bilden ge∙meinsam das er∙weiterte Präsidium.  
Sie werden auch beim Verbands∙tag ge∙wählt.  
Jede Person des er∙weiterten Präsidiums hat einen be∙stimmten Fach∙bereich, um den sie sich kümmert.  
Die Fach∙bereiche sind in∙haltlich flexibel.  
Nur der Bereich „Jugend“ ist fest∙gelegt.  

Das geschäfts∙führende Präsidium ist ver∙antwort∙lich für die Geschäfts∙stelle des LABW.  
Es gibt die Arbeits∙aufträge an die Mit∙arbeitenden im Büro in Stuttgart-Untertürkheim.

Der LABW hat viele Partner∙organisationen über die ganze Welt.  
Dieses Netz∙werk dürfen alle Amateur∙theater∙gruppen aus Baden-Württemberg nutzen.  

Der LABW ist Mit∙glied im Dach∙verband Bund Deutscher Amateurtheater e.V.  
Die Abkürzung für diesen Ver∙band ist BDAT.   
Die Geschäftsstelle des BDAT ist in Berlin. 
In diesem Dach∙ver∙band sind die Ver∙bände der Amateur∙theater aller Bundes∙länder der Bundes∙republik Deutschland ver∙treten. 
Der BDAT kümmert sich um Fragen, die für alle Amateur∙theater wichtig sind.  
Das sind zum Beispiel Ver∙sicherungen, Fragen zu Ur∙heber∙rechten, Fragen zur Künstler∙sozial∙kasse.  
Der BDAT ist auch Träger für den Bundes∙frei∙willigen∙dienst. 
Deshalb hat der LABW zum BDAT einen sehr engen Kontakt.

Es gibt noch andere Dach∙Ver∙bände, wo der LABW Mit∙glied ist.  
Zum Beispiel die Landes∙ver∙einigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (LKJ). 
Die LKJ ist für den LABW ein wichtiger Partner für alle Themen, die die Jugend be∙treffen.  
Die LKJ ist auch Trägerin für Frei∙willigen∙dienste. 
Durch den BDAT und die LKJ ist der LABW auch ver∙treten bei der Bundes∙ver∙einigung Kulturelle Kinder- und Jugend∙bildung e.V. (BKJ)

Der LABW ist auch inter∙national vernetzt.  
Er ist Mit∙glied im europäische Netz∙werk der Amateur∙künste AMATEO.  
Durch den BDAT ist der LABW auch ver∙treten bei der AITA/IATA. 
Diese Abkürzung steht für International Amateur Theatre Association.   
Das ist die Welt∙organisation des Amateur∙theaters.

Weitere Kooperations∙partner des LABW sind zum Beispiel:

der Landes∙ver∙band Theater an Schulen Baden-Württemberg e.V. (LVTS),
das
Theater∙Pädagogik∙Zentrum Baden-Württemberg (TPZ),
der Verein Theatertage am See e.V., der
Dach∙verband der Dialekte Baden-Württemberg (DDDBW),
schwäbische mund.art e.V.,
der Arbeits∙kreis Heimapt∙pflege Baden-Württemberg,
die
Landes∙Arbeits∙ge∙mein∙schaft der Kultur∙initiativen und Sozio∙kulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS)
oder der Landes∙verband Freie Tanz- und Theater∙schaffende Baden-Württemberg e.V. (LaFT)
 

Der LABW ist ein Ver∙ein und ein Ver∙band. 
Alle Ver∙eine und Ver∙bände sind Teil der Zivil∙gesell∙schaft.  
Zivil∙gesell∙schaft heißt:  
die Menschen engagieren sich frei∙willig, un∙abhängig und ehren∙amtlich in verschiedenen Organisationen.  
Zivil∙gesell∙schaftliche Organisationen über∙nehmen ge∙meinsam Ver∙antwortung für die Ge∙sell∙schaft und für andere Menschen.  
Sie setzen sich ein für Demokratie und Gerechtig∙keit.  
Sie sind nicht ab∙hängig von bestimmten Inter∙essen einer politischen Partei. 

Zivil∙gesell∙schaftliche Organisationen sind nie profit∙orientiert. 
Sie sind wohlfahrts∙orientiert. 
„Wohlfahrts∙orientiert“ heißt: 
alle Menschen sollen in Wohl∙stand leben.  
es soll allen Menschen gut gehen.

Ver∙eine und Ver∙bände dürfen keinen Gewinn er∙zielen. 
Trotzdem müssen sie lang∙fristig stabil sein. 

Sonst funktion∙iert die Zivil∙gesell∙schaft nicht. 
Deshalb dürfen sie Rück∙lagen bilden.  

„Rück∙lagen“ heißt:
Geld für den Notfall.  

Aber inner∙halb von 2 Jahren müssen sie das ge∙spar∙te Geld  
für ihren gemein∙nützigen Zweck aus∙geben.   

Wenn eine Amateur∙theater∙gruppe durch Förder∙mittel einen hohen Ge∙winn macht, dann muss sie die Förder∙mittel wieder den LABW zurück∙be∙zahlen.  
Der LABW gibt dieses Geld wieder zurück zum MWK.  
Dann sind die Steuer∙mittel wieder beim Land Baden-Württemberg.  
Wenn der Ge∙winn nicht so hoch ist, dann darf die Amateur∙theater∙gruppe es für ihr nächstes Projekt ein∙setzen.   
Die Amateur∙theater∙gruppe handelt dann im Sinne der Gemein∙nützig∙keit und der Wohl∙fahrt.   

Zivil∙ge∙sell∙schaftliche Organisationen müssen sparsam und wirtschaft∙lich handeln. 
Deshalb gelten für sie auch die Regeln der Wirtschafts∙lehre. 
Dazu braucht es: 

Menschen, die etwas tun,  
einen Ort, wo die Arbeit ge∙macht wird, 
Geld oder etwas anderes, um zu be∙zahlen, was man braucht, 
Wissen und technischen Fort∙schritt (Digi∙tali∙sierung). 

Um zum Wohl∙stand der Menschen bei∙zu∙tragen, 
müssen sich zivil∙gesell∙schaft∙liche Organisationen öko∙logisch und sozial nach∙haltig ver∙halten.    
Sie dürfen nichts ver∙schwenden.

Karten∙set Down∙load coming soon.