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  • Telefon0711-44708400

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    LAMATHEA 2025 – Bewerbungsunterlagen

    Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. > LAMATHEA 2025 – Bewerbungsunterlagen

    Schritt 1 von 6 - Vorabinformation

    16%
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      Vorgangsnummer

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    • Theatergruppen, die den Lamathea 2023 gewonnen haben, können sich für 2025 nicht in der gleichen Kategorie bewerben, erst wieder 2027. Eine Teilnahme in einer anderen Kategorie ist für 2025 möglich!

      Die Bewerbung erfolgt in 2 Schritten

      1. Schritt: Online-Bewerbungsformular ausfüllen und absenden
      2. Schritt: Upload der Video- und/oder Foto-Dateien über den Link, den ihr nach Absenden des Bewerbungsformulars per E-Mail erhaltet

      Erst dann ist die Bewerbung vollständig abgeschlossen.

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      Eine Nominierung oder Auszeichnung derselben Inszenierung in mehreren Kategorien ist ausgeschlossen.
    • "Mundarttheater" ist keine Theaterform, die sich strukturell über den Bühnenraum, den Inhalt oder die Altersstruktur verhältnismäßig klar von anderen Formen abtrennen lässt wie die o.g. anderen Kategorien. Stattdessen sind Inszenierungen, die in Mundart gespielt werden, i.d.R. formell einer der o.g. Kategorien zuzuordnen. Wir bitten entsprechend um die Einordnung in die o.g. vier Kategorien und zusätzliches Ankreuzen der darunter stehenden Unterscheidung: Mundart "ja" oder "nein". Sämtliche eingereichten Inszenierungen, die "ja" ankreuzen, kommen für die Auszeichnung in der Kategorie "Mundarttheater" infrage. Sämtliche dieser Inszenierungen außer der letztlich ausgezeichneten und den beiden Nominierten verbleiben nach der Preisentscheidung in der Kategorie "Mundarttheater" in den jeweils anderen angekreuzten Kategorien im Wettbewerb. Eine Auszeichnung oder Nominierung derselben Inszenierung in zwei oder mehr Kategorien ist nicht möglich.
    • Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg sowie der Landesverband Amateurtheater Baden- Württemberg e.V. definieren "Amateurtheater Spielende" als Personen, die mit ihrem Spiel auf der Bühne nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten. Bei Inszenierungen, die von Amateur:innen und Profis dargestellt werden, muss mindestens die Hälfte der Akteuer:innen auf der Bühne Amateurstatus besitzen, um sich als "Amateurtheater" zu qualifizieren. Ein professionelles Inszenierungsteam (Regie, Dramaturgie, Bühnenbild, Kostüme, Technik ...) ist kein Ausschlussgrund. Da der Amateur:innenstatus nicht immer aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich ist, bitten wir um o.s. Eigendefinition.
    • Was passiert, wenn wir den Landesamateurtheaterpreis Baden-Württemberg "Lamathea" gewinnen?

      • Preisgeld von 2.000,- € pro Kategorie
      • Verleihung des Landesamateurtheaterpreises 2025 mit Lamathea-Trophäe aus Bronze bei der feierlichen Preisverleihung
      • Einladung, die preisgekrönte Produktion beim Lamathea-Festival nochmals öffentlich zu zeigen
      • Die preisgekrönte Inszenierung in der Kategorie "Freilichttheater" wird i.d.R. nicht aufgeführt, sondern im Rahmen eines moderierten Werkstattgespräches mit Mitgliedern der Preisträger:innengruppe vorgestellt, ggf. mit Videoausschnitten. Die Terminierung sämtlicher Aufführungen erfolgt in Rücksprache mit der jeweiligen Gruppe.
      • Bis zu zehn Personen pro prämiertem Ensemble können kostenlos an den im Rahmen des Preisträgerfestivals angebotenen Workshops teilnehmen. Die nominierten Ensembles erhalten ein Vorgriffsrecht auf frei gebliebene Plätze.
      • Pro Preisträger:innengruppe (außer Freilichttheater) bitten wir mindestens eine:n Regisseur:in und eine:n Technikverantwortliche:n zum technischen Vortreffen an einem noch zu vereinbarenden Termin im Juni / Juli 2025 zu kommen, um gemeinsam mit den Veranstalter:innen die technische und logistische Umsetzung der Aufführung in den Spielräumen vor Ort zu planen.
      • Die Benachrichtigung der prämierten und nominierten Ensembles erfolgt voraussichtlich im Juni 2025.
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    • Angaben zur Theatergruppe

    • Der angegebene Name erscheint in allen Veröffentlichungen zu Lamathea
    • Kontaktperson für diese Bewerbung

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    • Angaben zum Theaterstück

    • Bitte Autor:in(nen) pro Zeile auflisten
    • Premieren-Datum: (Achtung: Die Premiere muss zwischen 1. April 2023 und 31. März 2025 liegen!). Wiederaufnahmen von Inszenierungen, deren Premierendatum außerhalb dieses Zeitraumes lag, sind einreichbar, solange diese überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) neu bearbeitet sind.
      TT Punkt MM Punkt JJJJ
    • Bitte heben Sie insbesondere hervor, inwieweit das Wirken über die eigene Gruppe hinaus landesweit relevant war / ist. Bitte gehen Sie auf Durchführung, Prozess, Ziele, etc. ein. Mindestens 1250 bis maximal 3000 Zeichen inkl. Leerzeichen.
    • Anzahl
    • in Minuten (ohne Pause)
    • Anzahl der Mitwirkenden

    • Bitte gib eine Zahl größer oder gleich 1 ein.
    • Bitte gib eine Zahl größer oder gleich 1 ein.
    • (Bitte genaue Funktion angeben und zu der Kostenübernahme beim Preisträgerfestival die Teilnahmebedingungen beachten):
    Speichern und fortfahren
    • Angaben zur Technik

      (für Freilichtbühnen sind diese Angaben i.d.R. nicht nötig, da Freilicht-Preisträgerinszenierung i.d.R. als Werkstattgespräch präsentiert wird)
    • In Minuten inklusive Einrichten von Licht und Ton!
    • In Minuten
    • Im Falle einer Aufführung beim Lamathea- Preisträgerfestival bitten wir die Veranstalter:innen um die Bereitstellung folgender Requisiten / Bühnenelemente usw., die wir nicht selbst mitbringen können
    Speichern und fortfahren
    • Zu Ihrer Information

      Wie wir Ihre Daten verarbeiten und schützen

      Es informiert: Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. (LABW), Vorstand gemäß § 26 BGB: Marcus Joos, Babette Ulmer, Nadja Kiesewetter, Lars Helfert

      Vereinssitz und Geschäftsstelle:
      Postwiesenstraße 5A,
      70327 Stuttgart
      Tel.: 0711-4470 8400
      Fax.: 0711-4470 8444
      E-Mail: mail@amateurtheater-bw.de

      1. Die Inhalte der sogenannten Pflichtfelder stellen Informationen dar, deren Bereitstellung für die Teilnahme am Wettbewerb zum Landesamateurtheaterpreis Lamathea notwendig ist.

      Die Erhebung dieser personenbezogenen Daten erfolgt,

      • um Sie als Kontaktperson sowie die zur Prämierung vorgeschlagene Theatergruppe / Person / Institution als Bewerberin / Bewerber um Lamathea identifizieren zu können;
      • um Sie benachrichtigen zu können, falls Ihre Gruppe mit dem Lamathea ausgezeichnet oder für den Lamathea nominiert wurde,
      • um im Falle einer Auszeichnung mit Ihnen die Teilnahme des / der Prämierten am Lamathea-Preisträgerfestival (Unterbringung, Verpflegung, An- und Abreisezeiten, usw.) zu koordinieren
      • ggf. zur Rechnungsstellung über anfallende Übernachtungskosten beim Lamathea-Preisträgerfestival bzw. ggf. im Rahmen des Mahnwesens
      • um die Namen der preisgekrönten und nominierten Gruppen und Inszenierungen bzw. Personen oder Institutionen in der landesweiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu Lamathea zu nennen.

      2. Darüber hinaus verwendet der LABW
      a) die Mailadresse der im Formular als „Kontaktperson“ bezeichneten Person, um Sie / Ihre Gruppe umgehend über den Start der Ausschreibung für den nächsten Lamathea zu informieren.

      Die Bereitstellung dieser Informationen an den LABW ist freiwillig. Ihr Vorenthalt zieht keine Nachteile im Wettbewerb um den Landesamateurtheaterpreis oder (falls bestehend) im Mitgliedsverhältnis der Bühne im LABW nach sich.
      b) Ihren Antrag und die vom LABW vergebene Projektnummer zu statistischen Zwecken: Mindestens einmal jährlich erstellt die Geschäftsstelle des LABW eine Statistik zum Status Quo der Arbeit der Amateurbühnen im Bundesland im zurückliegenden Jahr, inkl. Besucherzahlen, Anzahl der im Amateurtheater Tätigen (haupt-, frei- oder außerberuflich) sowie der Anzahl der Bühnen, die sich jeweils mit bestimmten Schwerpunkten beschäftigen, oder z.B. eigene Jugendabteilungen deklarieren. In Jahren, in denen ein Lamathea-Wettbewerb und -Preisträgerfestival stattgefunden haben, umfasst diese Statistik auch die jeweilige Anzahl der Einreichungen in den einzelnen Preisträgerkategorien. Diese Statistik wird jeweils im Jahresbericht des LABW veröffentlicht, der allen Mitgliedsbühnen sowie mit dem LABW kooperierenden Organisationen und Institutionen in Kultur, Politik und Zivilgesellschaft zugesandt wird. Darüber hinaus findet Sie in der politischen Lobbyarbeit des LABW Verwendung: Gegenüber politischen Entscheidungsträger:innen sowie Verbänden, Institutionen und Verwaltungen verweist der LABW auf sie, um die Vielfalt, Wirtschaftskraft und das ehrenamtliche Engagement des Amateurtheaters in Baden-Württemberg zu illustrieren. In diesen Statistiken veröffentlichen wir weder Bühnen- noch Personennamen.

      3. Die von Ihnen in diesem Formular angegebenen Daten werden im lokalen Netzwerk der Geschäftsstelle des LABW in einem EDV-gestützten Format digital gespeichert. Lediglich die hauptamtlichen Mitarbeiter:innen des LABW (inkl. max. zwei Freiwilligendienstler:innen) haben Zugriff auf diese Datenverwaltung. Der LABW versichert, dass sämtliche Mitarbeiter:innen (inkl. Freiwilligendienstler:innen) auf die Vertraulichkeit verpflichtet wurden, sowie dass der LABW regelmäßig die handelsüblichen technischen Vorkehrungen trifft, um Ihre Daten vor Missbrauch zu schützen. Ihre persönlichen Daten werden weder im Internet noch in den Publikationen des LABW veröffentlicht.

      4. Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß Art.4 DS-GVO im Einklang mit den Bestimmungen der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu): Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (siehe Punkt 1.) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a), Art 7 DS-GVO gegeben.
      Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Wir verarbeiten Ihre Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung der oben genannten Zwecke oder geltender Rechtsvorschriften erforderlich ist. Geschäftliche Unterlagen, Beitragszahlungen oder Spendenzahlungen werden entsprechend der Vorgaben des Handelsgesetzbuchs und der Abgabenordnung höchstens 6 und 10 Jahre aufbewahrt. Sollten Sie die Löschung Ihrer Daten wünschen, werden wir Ihre Daten unverzüglich löschen, soweit der Löschung nicht rechtliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

      Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen hiervon gelten nur, soweit dies für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist. Hierzu zählt insbesondere die Weitergabe an von uns beauftragte Dienstleister (sog. Auftragsverarbeiter) oder sonstige Dritte, deren Tätigkeit für die Vertragsdurchführung erforderlich ist (z.B. GEMA für Gebührenabgabe der Aufführungen während des Preisträgerfestivals; ggf. Postdienstleister). Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

      Sie sind gemäß Art.15 DS-GVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem LABW um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art.17 DS-GVO können Sie jederzeit gegenüber dem Verein die Berichtigung, Übertragung, Löschung, Sperrung sowie die Einschränkung der Verarbeitung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den LABW übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Sollten Sie der Auffassung sein, dass wir Ihre Daten in unrechtmäßiger Weise verarbeiten, können Sie sich bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden- Württemberg, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart ODER Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 6155 41-0, Fax 0711 6155 41-15, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de, Homepage: www.baden- wuerttemberg.datenschutz.de.

    • Teilnahmebedingungen

      Bewerbungsunterlagen
      Folgende Unterlagen werden digital mit diesem Online-Formular eingereicht:

      • Online-Bewerbungsformular

      Außerdem werden folgende Unterlagen über den Link in die Cloud („LABW-Wolke“) hochgeladen. (Den Link erhält die Gruppe nach Absenden des Online-Formulars)

      • Video-Aufnahme der gesamten Inszenierung (möglichst in der Totale aufgenommen).
      • Drei bis zehn Fotos der Inszenierung, die im Falle einer Auszeichnung oder Nominierung für die Lamathea-Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden können (Bildrechte der Abgebildeten und Nutzungsrecht der:des Fotograf:in sind der Bewerber:innengruppe schriftlich erteilt)

      Bewerbungsschluss ist der 1. April 2025, 23:59 Uhr.

      Empfehlungen für die Vorgehensweise beim Erwerb der Verlagsrechte:

      • Wenn sich Ihre Gruppe zur Bewerbung für Lamathea entschieden hat, schreiben Sie den Verlag an und teilen ihm dies mit.
      • Schreiben Sie, dass der Landesverband Amateurtheater Baden- Württemberg e.V. (LABW) als Ausrichter des Landesamateurtheaterpreises für die Teilnahme an diesem Wettbewerb eine Videoaufzeichnung fordert, die einer 20 Personen umfassenden Jury zur Ansicht zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren wird ein ungefähr 1:30-minütiger Zusammenschnitt dieser Videoaufzeichnung der Aufführung als Trailer bei der Preisverleihung öffentlich in einem geschlossenen Raum vor max. 400 Zuschauer:innen gezeigt werden (ohne Originalton und mit GEMA-freier Musik unterlegt).
      • Ihre Gruppe möchte die Videoaufzeichnung, die für die gruppeneigenen Archivzwecke erstellt wird, für die Wettbewerbsteilnahme dem LABW zur Verfügung stellen.
      • Teilen Sie dem Verlag ebenfalls mit, dass es eine Teilnahmebedingung ist, dass der/die Preisträger:in jeder Kategorie beim Lamathea-Preisträgerfestival das preisgekrönte Stück aufführt. Der LABW fordert, dass die Rechte zur Aufführung vorhanden sind. Deshalb bittet Ihre Gruppe vorab um die Erteilung der Aufführungsrechte für dieses Festival, sofern sie gewinnen sollte. Bei Freilichtbühnen-Produktionsaufzeichnungen muss dem Verlag mitgeteilt werden, dass die Videoaufzeichnung, die der Jury vorgelegt wird, auch öffentlich in einem geschlossenen Raum vorgeführt wird, vor max. 400 Zuschauer:innen.
      • Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Verlage bei den Aufführungsrechten weder bei der Zurverfügungstellung der Videoaufzeichnung an die Jury, noch bei der Erteilung der Aufführungsrechte Schwierigkeiten machen. Sollte dies doch einmal der Fall sein, ist der LABW gerne bereit, Gespräche mit den entsprechenden Verlagen zu führen.

        Jurierung
        Der Jury gehören Expert:innen des Amateurtheaters sowie Vertreter:innen der professionellen Theaterszene an. In jeder Kategorie werden i.d.R. drei Produktionen nominiert, aus denen dann jeweils ein:e Preisträger:in gewählt wird. Die Veröffentlichung der Juryergebnisse erfolgt im Juni 2025. Da die Jury ehrenamtlich tätig ist, kann sie den Einreichenden leider keine individuelle Beurteilung ihrer Inszenierungen bereitstellen. Wir bitten von entsprechenden Nachfragen abzusehen.

        Technisches Vortreffen
        Pro Preisträger:innengruppe der Spielkategorien (i.d.R. außer Freilichttheater) bitten wir mindestens eine:n Regisseur:in und eine technikverantwortliche Person zum technischen Vortreffen an einem noch zu vereinbarenden Termin im Juni / Juli 2025 zu kommen, um gemeinsam mit den VeranstalterInnen die technische und logistische Umsetzung der Aufführung in den Spielräumen vor Ort zu planen.

        Preisträgerfestival und Preisverleihung
        Die Verleihung des Preises findet am Ende des Preisträgerfestivals statt.

        Kostenübernahme beim Preisträgerfestival und bei der Preisverleihung
        Neben dem Preisgeld werden beim Preisträgerfestival und bei der Preisverleihung für alle aktiv an der Produktion Beteiligten je eine Übernachtung (inkl. Frühstück) sowie zwei Mittag- und Abendessen auf dem Festivalgelände übernommen. Als aktiv beteiligt werden die Akteur:innen auf der Bühne plus max. 4 Begleiter:innen (technisches bzw. weiteres künstlerisches Personal) angesehen. Fahrtkosten werden nicht übernommen. Für den Besuch aller anderen Aufführungen des Preisträgerfestivals und der Preisverleihung ist der Eintritt für den an der Produktion aktiv beteiligten Personenkreis frei. Auch die Teilnahme an den im Rahmen des Preisträgerfestivals angebotenen Workshops ist bei Interesse für bis zu zehn Personen kostenlos. Die Unterbringung der Preisträger:innen erfolgt im Hotel vor Ort. Im Anschluss an die Benachrichtigung der Preisträger:innen im Juni 2025 fragt der LABW die Übernachtungszahlen und -daten der einzelnen Gruppen ab und bucht diese. Die Kosten für jeweils eine Nacht werden vom LABW übernommen, den Rest müssen die Preisträger:innen vor Ort selbstständig übernehmen. In jeder Übernachtung ist Frühstück inbegriffen.

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    Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V.
    Als Dachverband für das organisierte Amateurtheater in Baden-Württemberg vertritt der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. die Interessen seiner Mitgliedsbühnen auf Landes-, nationaler und internationaler Ebene, in Politik und Gesellschaft.
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    • Mo bis Do 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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