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Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V.
  • E-Mailmail@amateurtheater-bw.de

  • Telefon0711-44708400

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    Antrag zur Förderung für ein Projekt im Bereich Bau und Investitionsvorhaben (FöRiLi 3.5)

    Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. > Antrag zur Förderung für ein Projekt im Bereich Bau und Investitionsvorhaben (FöRiLi 3.5)

    Schritt 1 von 8 - Vorabinformation

    12%
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      Vorgangsnummer

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    • Für diesen Antrag werden folgende Informationen benötigt. Bitte halten Sie die Unterlagen in PDF, Word oder Excel-Format bereit.
      1. Kosten- und Finanzierungsplan für das beantragte Jahr (Bitte die Excel-Vorlage unten herunterladen, ausfüllen und im Schritt 6 hochladen)
      2. Kopie des Mietvertrags oder Eigentumsnachweis
      3. Auszug aus dem Amtsregister/Handelsregister
      4. Aktueller Freistellungsbescheid
      5. Bewilligung oder Absichtserklärung der kommunalen Beteiligung
      6. Aktueller Spielplan
      7. Unterlagen/Beschreibungen zu der Bau- oder Investitionsmaßnahme
      Achtung:

      Um diese Förderung beantragen zu können, muss das Amateurtheater bereits durch das Land Baden-Württemberg gefördert worden sein!

      Icon
      Kosten- & Finanzierungsplan FöRiLi 3.5 - Bau und Investitionsvorhaben
      18.49 KB
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    • Hinweis Bitte reichen Sie die Skizze vorab beim LABW ein! Erst nach positiver Rückmeldung kann der Antrag gestellt werden.
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      Angaben zur antragsstellenden Bühne

      (Bitte aktuelle Adresse des Ansprechpartners eintragen!)
    • Fügen Sie pro Zeile eine URL zum jeweiligen Kanal z.B. Facebook hinzu.
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      Kontoverbindung

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      Angaben zur laufenden Programmarbeit

    • Hinweis Es muss eine kommunale Beteiligung von mindestens 1/3 der förderfähigen Kosten vorliegen oder in Aussicht sein.
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      Bitte beantworten Sie folgende Fragen

      Eine gute und verständliche Projektbeschreibung hilft der Vergabejury bei ihren Entscheidungen. Die Fragen dienen als Hilfestellung.
    • Eine gute und verständliche Projektbeschreibung hilft der Vergabejury bei ihren Entscheidungen. Die Fragen dienen als Hilfestellung.
    • Worin liegt die Dringlichkeit dieser Maßnahme?
    • Inwiefern ist die Maßnahme nachhaltig?
    • Welche zeitlichen Rahmenbedingungen liegen vor? Wie ist die geplante Durchführung? Wer ist an der Durchführung beteiligt?
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    • Bitte laden Sie alle eingangs erwähnten Dokumente hoch.
      Ziehe Dateien hier her oder
      Akzeptierte Dateitypen: pdf, doc, docx, xls, xlsx, Max. Dateigröße: 15 MB, Max. Dateien: 20.
      • Bitte bestätigen Sie, dass Sie alle Dokumente hochgeladen haben
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      • Es gelten die Förderrichtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW.

        Auszug:
        1.2 Rechtsgrundlage und allgemeine Zuwendungsbestimmungen
        Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Staatshaushaltsplan veranschlagten Mittelnach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO)sowie den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den maßgeblichen Bestimmungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

        3.5 Förderung von Bau- und Investitionsvorhaben
        Für Bau- und Investitionsmaßnahmen seiner Mitgliedsbühnen erhält der Landesverband Amateurtheater einen jährlichen Zuschuss zur Weitergabe als Projektförderung. Gefördert werden können Theater, die seit mindestens 5 Jahren bestehen und die einen kontinuierlichen Spielplan Antrag auf Förderung von Bau- und Investitonsmaßnahmen (FöRiLi 3.5), Stand 01.01.2024 Seite 4 vorweisen können. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die Sicherheitsmängel beseitigen, die zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs unbedingt erforderlich sind, die zur Barrierefreiheit beitragen oder die ökologisch und sozial nachhaltige Zwecke erfüllen. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die noch nicht begonnen haben. Die Förderung beträgt bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Kosten. Sie muss mindestens 2.500 € und darf höchstens 50.000 € pro Jahr betragen, wobei sie insgesamt 150.000 € nicht überschreiten darf. Bei Maßnahmen über 5.000 € ist eine Kofinanzierung von kommunaler Seite (Gemeinde, Stadt oder Landkreis) mindestens in Höhe eines Drittels der förderfähigen Kosten erforderlich.

        5.2. Zuwendungsfähige Kosten
        Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den jeweiligen Maßnahmen stehen. Für die Abrechnung von Personalkosten ist das Besserstellungsverbot zu beachten. Nicht zuwendungsfähig sind Kosten für Geschenke, Repräsentationskosten sowie Kosten, die auch ohne das Projekt entstanden wären, z.B. für Personal, welches dauerhaft und nicht nur für das konkrete Projekt beschäftigt wird. Nicht gefördert werden Mitgliederversammlungen, Verbandstagungen, Vorstandsitzungen u.ä., das Bestreiten von reinen Repräsentationsaufgaben und Feierlichkeiten sowie Jubiläumszuwendungen an Mitglieder und Mitarbeiter:innen.

        Erläuterung: Nicht gefördert werden jährlich wiederkehrende Aufwendungen (z.B. Baumbeschnitt oder Wartungsarbeiten) oder Baumaßnahmen im Parkplatzbereich, außerdem digitale Investitionen wie Lizenzen oder Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit, wiederkehrende Investitionen in Verbrauchsmaterialien der Technik oder einmalige Investitionen für eine spezielle Theaterproduktion.

        Hinweis zum Förderverfahren
        Gemeinsam mit diesem Antragsformular müssen Sie zur Vollständigkeit des Antrags den ausgefüllte Kostenfinanzierungsplan (Excel-Dokument „KoFi mit VWN FöRiLi 3.5“) als PDF-Datei einreichen. Speichern Sie den Kostenfinanzierungsplan als Original Excel-Datei UNBEDINGT bei sich ab. Er dient im Falle einer Förderzusage gleichzeitig als Originaldokument für Ihren Verwendungsnachweis. Im Falle einer Förderzusage sind Sie als Träger der Projektmaßnahme verpflichtet, eine Belegliste zu führen, in der alle Projekteinnahmen und -ausgaben verzeichnet sind. Diese Belegliste ist Teil des späteren Verwendungsnachweises. Die Vorlage hierzu ist im Excel-Dokument des Kostenfinanzierungsplanes (Excel-Dokument „KoFi mit VWN FöRiLi 3.5) bereits enthalten und muss von Ihnen auch dort eingepflegt werden. Andere Beleglisten werden vom LABW nicht anerkannt. Bei einer Förderzusage erhalten Sie von uns einen Fördervertrag mit Aktenzeichen sowie Angaben zur Fördersumme und zum Bewilligungszeitraum Ihres Projektes in zweifacher Ausfertigung. Der Fördervertrag wird erst nach Ihrer Unterschrift und postalischer Zusendung (Poststempel) eines der beiden Exemplare an den LABW rechtsgültig. Das Projekt darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen haben.

        Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben, der beigefügten Anlagen und die Übereinstimmung mit Büchern und Belegen. Wir erkennen die uns bekannten allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze (VV zu §44 LHO) an und räumen dem Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V., dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW und dem Rechnungshof das Recht zur Nachprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung des bewilligten Zuschusses ein.

      • (Bitte alles ankreuzen)
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        Rechtliches

      • Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben, der beigefügten Anlagen und die Übereinstimmung mit Büchern und Belegen. Wir erkennen die uns bekannten allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze (VV zu §44 LHO) an und räumen dem Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V., dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW und dem Rechnungshof das Recht zur Nachprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der bewilligten Förderung ein.
      • Dieser Antrag ist verbindlich. Änderungen und Abweichungen werden wir umgehend und unaufgefordert mitteilen. Wir wissen, dass ein unvollständiger Antrag nicht berücksichtigt werden kann.
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      Als Dachverband für das organisierte Amateurtheater in Baden-Württemberg vertritt der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. die Interessen seiner Mitgliedsbühnen auf Landes-, nationaler und internationaler Ebene, in Politik und Gesellschaft.
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