Baden-Württemberg hat im Bundesrat für zahlreiche Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht gestimmt. Die Änderungen sind Teil des Jahressteuergesetzes 2020. Sie treten ab 01.01.2021 in Kraft.

Dazu gehört unter anderem:

Wer mehr Informationen zu den Neuerungen und der Entbürokratisierung im Gemeinnützigkeitsrecht erfahren möchte, findet auf der Website des Landes einen guten Überblick.